13.12.19 - IT Security-Telegramm
Die Frage nach dem Erlauben oder Verbieten von nicht autorisierten Apps auf Dienst- oder BYOD-Geräten kommt in jedem Unternehmen irgendwann auf
Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen - Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun
13.12.19 - Kommentar zum Urteil des OLG Köln: Neue Smartphones müssen nicht sicher sein
Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.
13.12.19 - Ivanti-Studie: Drei von fünf Unternehmen noch nicht auf Windows 10 migriert
Obwohl der reguläre Support für Windows 7 am 14. Januar 2020 endet, haben 59 Prozent der Unternehmen noch nicht alle Nutzer-Geräte auf Windows 10 migriert. 39 Prozent werden es auch nicht bis dahin schaffen. Das ergab eine Umfrage von Ivanti unter mehr als 500 IT-Professionals zu den Schwierigkeiten und Prioritäten bei der Migration auf Windows 10. Demnach konnten bislang nur 39 Prozent der Befragten sämtliche Nutzer auf Windows 10 umstellen. Von denjenigen, die derzeit noch dabei sind, haben 38 Prozent "fast" alle Geräte aktualisiert, wobei 23 Prozent dies wahrscheinlich bis zum Stichtag abschließen.
13.12.19 - "Fremde" Apps im Unternehmen: Erlauben oder verbieten?
Die Frage nach dem Erlauben oder Verbieten von nicht autorisierten Apps auf Dienst- oder BYOD-Geräten kommt in jedem Unternehmen irgendwann auf. Gerade der Messenger-Dienst WhatsApp stellt die Verantwortlichen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz vor große Herausforderungen. Ob nun striktes Verbot oder wenigstens private Nutzung Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern lieber eine sichere, einfach zu nutzende Alternative anbieten, erklärt Virtual Solution. Ob intern mit Kollegen oder nach außen mit Kunden kommuniziert, Werbung versendet oder ein Kundenservice eingerichtet wird WhatsApp macht auf den ersten Blick alles schneller, effizienter und persönlicher. Jeder Nutzer muss allerdings dem Messenger-Dienst den Zugriff auf alle im Telefonbuch gespeicherten Kontakte erlauben. Diese personenbezogenen Daten dürfen jedoch nach den Bestimmungen der DSVGO nur genutzt werden, wenn jeweils die Einverständniserklärung vorliegt. Aus Angst vor Abmahnungen verbieten inzwischen viele Unternehmen den Einsatz von WhatsApp auf geschäftlich genutzten Geräten.
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