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Humboldt Universität Berlin: Internet-Konsum von 35 Wochenstunden kann Sucht bedeuten Webfilter schützen auch Arbeitnehmer vor exzessivem Internet-Gebrauch (14.07.05) - Webfilter-Lösungen helfen nicht nur den Arbeitgebern, die Einhaltung von Sicherheits-Policies zu garantieren und illegale Web-Seiten mit rechtsextremen oder pornografischen Inhalten aus dem Unternehmen zu verbannen, sondern schützen auch Arbeitnehmer vor einer übermäßigen, privaten Internet-Nutzung und damit auch vor einem möglichen Verlust ihres Arbeitsplatzes.
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Wie ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigte, verletzen Mitarbeiter durch exzessives Surfen auf nicht arbeitsrelevante Seiten ihre arbeitsvertraglichen Pflichten und verlieren gegebenenfalls ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung. "Die Unternehmen sind stark verunsichert, wie sie bei einem Verdacht auf übermäßige private Internetnutzung richtig vorgehen sollen", erklärt Frank Kölmel, Sales Director Central und Eastern Europe bei Secure Computing. "Die Logging-Funktionalitäten von Webfilter-Produkten dürfen zwar nur mit Abstimmung des Betriebsrates unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips zur Identifikation individueller Internetnutzung verwendet werden. Dann jedoch dienen sie als fundiertes Entscheidungsinstrument." Mitarbeiter werden durch den Einsatz von Webfiltern vor
allem auch vor sich selbst geschützt. Oftmals ist bei einem exzessiven
privatem Internetgebrauch am Arbeitsplatz ein suchtartiges Verhalten nicht
auszuschließen. Eine Studie der Humboldt Universität Berlin zeigte, dass
sechs Prozent der befragten Online-Nutzer mit einem privaten Internetkonsum
von durchschnittlich 35 Wochenstunden als süchtig oder stark gefährdet
eingestuft werden müssen. (Secure
Computing: ra) |
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