Rubrik: Markt/Hintergrund

G&D setzt sicheres Verschlüsselungsverfahren in nationalen Ausweisdokumenten um

Extended Access Control verhindert unberechtigten Zugriff auf Fingerabdrücke

(21.11.06) - Am 10. Dezember 2004 hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, die Pässe der EU-Mitgliedstaaten mit maschinenlesbaren biometrischen Daten des Inhabers auszustatten. Da für EU-Bürger bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis genügt, entspricht es der konsequenten Umsetzung aktueller EU-Gesetzgebung, diese Ausweisdokumente mit der gleichen Funktionalität wie der des ePasses auszustatten. Daneben sollen diese Ausweisdoku-mente auch für E-Government-Anwendungen genutzt werden. Das sogenannte European Citizen Card (ECC) Konzept stellt für moderne und sichere Ausweiskarten die entsprechenden Basisdienste zur Verfügung. Die ECC ist eine Bürgerkarte mit Chip, auf der neben den persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Größe und Augenfarbe ein elektronisches Foto und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden können. Der unberechtigte Zugriff auf die sensiblen Daten der Fingerabdrücke wird mit der so genannten Extended Access Control (EAC) verhindert. Giesecke & Devrient (G&D) ist eines der ersten Unternehmen, das das EAC-Protokoll in nationalen ID-Systemen realisiert.

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Extended Access Control zum Schutz sensibler Fingerabdrücke

Bis zum Jahr 2008 müssen alle EU-Mitgliedstaaten Fingerabdrücke in ihre nationalen Reise-dokumente (ePass) integriert haben. Über Extended Access Control wird der Zugriff auf die Fingerabdrücke durch ein hochsicheres Verschlüsselungsverfahren geschützt, so dass nur autorisierte Stellen mit entsprechenden Berechtigungszertifikaten in den Lesegeräten auf diese sensiblen Daten zugreifen können.

Interoperabilität der Systeme

Damit die Ausweisdokumente der EU-Bürger in allen EU-Staaten lesbar sind, muss die Inter-operabilität der Systeme gewährleistet sein. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung gemeinsamer Standards. G&D arbeitet aktiv in nationalen und internationalen Standardisierungsgremien mit, wie z.B. dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und dem Europäischen Komitee für Normung (CEN).

European Citizen Card bietet Zusatzfunktionen für E-Government-Anwendungen

Schon heute sind in Ländern wie Finnland, Schweden, Österreich, Belgien oder Italien nationale ID-Kartenprogramme eingeführt, die Authentisierungsfunktionen für E-Government und E-Business-Dienste ermöglichen. Allerdings sind diese rein national ausgerichtet und nutzen noch nicht die Spezifikationen der ECC, die erst seit kurzem zur Verfügung stehen. Auch in Deutschland soll der elektronische Personalausweis künftig neben seiner Funktion als fälschungssicheres Ausweis-dokument seinen Bürgern zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten für E-Government sowie E-Business bieten. Mit der European Citizen Card kommen somit erstmals elektronische Authentisierung und elektronische Signatur in Kombination mit der Reisefunktionalität in einer integrierten Anwendung zum Einsatz. (Giesecke & Devrient: ma)

 

 

 

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