Rubrik: Markt/Hintergrund

Gefälschte IT-Produkte im Alltag: Unterscheidung von Original und Fälschung problematisch

Piraterie, Diebesgut oder Grauimporte in Online-Auktionsbörsen besonders verbreitet

(29.01.07) - Auf den Basaren vieler Urlaubsländer stapeln sich unzählige Designer-Handtaschen oder Armbanduhren bestimmter Luxusmarken zu einladend günstigen Preisen. So mancher Tourist greift trotz des Wissens um die illegale Herkunft der Waren gerne zu. Unrechtmäßig kopierte Produkte erobern nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, seien es Bekleidung, MP3-Player, Handys, Sportartikel, Zigaretten, Rasierklingen oder Computerteile. Besonders brisant: Flugzeug- und Automobilersatzteile sowie hochtechnische Medizinprodukte stehen ebenfalls auf der Liste der Betrüger.

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Hier steht die Qualität erfahrungsgemäß weit hinter der des Originals zurück, sodass Leib und Leben bei Benutzung bedroht werden. Fabriken der Produktpiraten finden sich überwiegend in Fernost, denn hier senken geringe Personalkosten und billige, nicht selten minderwertige Rohmaterialien den Preis. Durch die trügerische Aufmachung als teueres Markenprodukt steigen allerdings die Gewinne, das Ziel der Fälscher ist erreicht.

Allein im Jahr 2005 zog der deutsche Zoll bei 7.216 Beschlagnahmefällen an der Grenze rund 500.000 nachgemachte Druckerpatronen für Hewlett-Packard-Geräte aus dem Verkehr, über 440.000 gefälschte Datenträger des Unternehmens Philips Electronics fanden die Experten ebenfalls. Hier handelt es sich nur um tatsächlich aufgedeckte Fälle, die Dunkelziffer ist kaum zu benennen. Hochwertige Computerteile und Netzwerk-Equipment gehören vielfach zum Repertoire der Warenfälscher und so arbeiten täuschend echt nachgemachte Router, Druckerpatronen und Prozessoren in manchem Büro – teils unerkannt, teils durchaus offen. Mehr den je nehmen Markenhersteller das Thema Produktpiraterie sehr ernst.

Unzählige Hersteller wie etwa Cisco oder Apple kämpfen gegen den Klau von Idee, Know-how, Design und Image. Ob iPod oder Netzwerk-Router, der Schaden für den ursprünglichen Produzenten erreicht oft Millionenbeträge. Hohe Ausfallraten bei den unrechtmäßigen Kopien sorgen für Reklamationen unwissender Nutzer, mangelndes Vertrauen in die tatsächliche Marke entsteht und im Zweifel greifen verärgerte Kunden auf andere Hersteller zurück. Allein in Deutschland gehen laut Schätzungen der Industrie- und Handelskammer jährlich etwa 70.000 Arbeitsplätze aufgrund von Produktpiraterie verloren. Der Gegenwert aller vom Zoll im Jahr 2005 sichergestellten Waren betrug 213 Millionen Euro. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 11,5 Millionen Produkte sichergestellt, mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Um Kunden von der angeblichen Echtheit ihrer Fabrikate zu überzeugen, gehen raffinierte Preller jeden Weg. Firmenlogos, Verpackungen und Funktion sind auf den ersten Blick authentisch, doch bei genauerem Hinsehen ergeben sich häufig erste Abweichungen. Weitere Unterschiede sind zudem bei der Langlebigkeit spürbar.

Max Kühne, Managing Director der Tecowin GmbH, kennt diese Probleme aus erster Hand. Als Händler für Computernetzwerktechnik stieß er bereits auf zahlreiche Angebote, imitierte Geräte von anonymen Lieferanten abzunehmen. Laut Kühne gestaltet sich die Unterscheidung von Original und Fälschung als zunehmend problematisch. Als Grund nennt Kühne unter anderem die unabhängigen Zulieferbetriebe, die echte Einzelteile oder ganze Baugruppen herstellen und Überproduktionen zu lukrativen Konditionen an die Fälschungsindustrie verkaufen. Doch diese hohe Qualität ist nicht die Regel. Oftmals genügt eine wachsame Musterung der soeben erstandenen Produkte. Dennoch finden sich immer wieder Produkte, die sich nur sehr schwer vom Original unterscheiden. Dann sind selbst die tatsächlichen Hersteller zu umfangreichen Tests gezwungen, um zweifelsfrei eine unerlaubte Kopie als solche einzustufen. So greifen Unternehmen wie beispielsweise Cisco bei Verdachtsfällen auf interne Mitarbeiter zurück, die verdächtige Geräte genauestens unter die Lupe nehmen, dabei werden nicht selten einzelne Bauteile aufwändig kontrolliert. Welche Merkmale die Unterscheidung zwischen Echt und Falsch tatsächlich ermöglichen, das bleibt selbstverständlich Verschlusssache. Endkunden haben aber in kaum einem Fall Gelegenheit, solch tiefgreifende Tests durchzuführen – ein Restrisiko bleibt also.

Allerdings finden sich nicht nur beim Produkt selbst eventuelle Spuren, die auf eine Raubkopie schließen lassen. Die deutsche Zollverwaltung mit Sitz in München nennt hierzu einige Merkmale, auf die gewerbliche wie private Verbraucher beim Kauf achten sollten. Zunächst gibt der Preis einen ersten Hinweis – liegt dieser bei Neuware deutlich unterhalb der Herstellerempfehlung, ist Vorsicht geboten. Gerade entsprechende Angebote bei Online-Auktionsbörsen deuten nicht selten auf Piraterie, Diebesgut oder Grauimporte. In jedem Fall entstehen dem Käufer entsprechende Nachteile, etwa bei Garantieansprüchen. Besteht die Möglichkeit, Liefer- oder Zollpapiere einzusehen, erschließen sich auch hier wichtige Erkennungszeichen. Weichen essenzielle Angaben wie Zollverfahren, Namen oder Anschriften vom bekannten Muster ab, sollte dies ein Anlass zur näheren Prüfung sein. Weiterhin stellt die Verpackung der Ware ein Sicherheitsmerkmal dar. Spezielle Umkartons, besondere Formen, Farbgebungen, Druckqualität, Sicherungsmerkmale, Hologrammaufkleber oder Aufdrucke wie die Artikelbezeichnung spielen bei der Echtheitsverifi-zierung eine große Rolle. Zusätzlich liefert die Ausstattung Anhaltspunkte: Das Fehlen obligato-rischer Dreingaben oder eine minderwertige Qualität von Beipackzetteln, Garantiezertifikaten, Seriennummer, Sicherheitsetiketten, Kabeln, CD-ROMs oder Gebrauchsanleitungen kann auf einen Betrug hindeuten. Selbst die Platzierung der Firmenlogos liefert in manchen Fällen bereits einen ersten Beweis. Schon bei geringen Verdachtsmomenten hilft die Kontaktaufnahme mit dem Händler oder Hersteller zur Klärung des Sachverhaltes.

Neben der zu erwartenden Minderqualität stehen darüber hinaus juristische Konsequenzen für Händler und Hersteller im Raum. Nachahmung von Design und Technologien oder die unerlaubte Nutzung bekannter Produktnamen gilt als Zuwiderhandlung gegen Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Namensrechte. Häufig kopierte Erzeugnisse wie Musikstücke, Bücher, Hörbucher oder Filme stehen unter dem Schutz des geistigen Urheberrechts. Bei Verstößen nennt der auf Marken- und Urheberrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Nikolai Klute strafrecht-liche Maßnahmen wie hohe Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Zivilrechtliche Schritte können nicht minder finanziell belastende Beschlagnahmungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sein. Gesetze wie das Urheberrecht (§106,107 und 108 UrhG) sowie das Markengesetz (§ 143 MarkenG) geben entsprechende Anhaltspunkte. Für Endkunden stehen in der Regel kaum rechtliche Konsequenzen zu befürchten. Wer jedoch nachgemachte Ware wieder veräußern möchte, tritt in den Kreis des Handels und es gelten wieder die genannten Strafen. Daher bergen illegal erstellte Artikel stets unkalkulierbare Risiken, die einen günstigen Preis oder andere Verlockungen nicht rechtfertigen. (Matthias Wiemers: Tecowin: ra)

 

 

 

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