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Europäischer Aufenthaltstitel durch Chipkartentechnologie und biometrische Merkmale e-Government-Funktionen auf der künftigen Europäischen Bürgerkarte (ECC) (29.11.07) - Mit einer noch für 2007 geplanten Verordnung möchte die Europäische Union die sogenannten Aufenthaltstitel harmonisieren, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten Angehörigen von Drittstaaten erteilen. Ziel der Harmonisierung ist es, die Sicherheit der Dokumente zu erhöhen und die Verifizierung der Aufenthaltstitel zu vereinfachen.
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Der neue EU-Aufenthaltstitel wird voraussichtlich ein Chipkarten-basiertes Dokument sein, das biometrische Merkmale sicher speichert. Bis 2008 soll eine technische Spezifikation vorliegen, die die Kompatibilität aller EU-weiten elektronischen Aufenthaltskarten gewährleistet. Innerhalb von zwei Jahren nach Vorlage der Spezifikation wird der neue EU-Aufenthaltstitel dann in allen Mitgliedsstaaten eingeführt. Die Spezifikation wird zwei biometrische Identifikatoren - das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke - vorgeben. Die Daten werden auf dem Chip der elektronischen Aufenthaltskarte verschlüsselt gespeichert und können entweder über die Kontakte auf der Chipoberfläche, oder kontaktlos übertragen werden. Auf dem Chip können je nach länderspezifischem Bedarf weitere Anwendungen liegen. So beinhaltet die elektronische Aufenthaltskarte auch alle e-Government-Funktionen der künftigen Europäischen Bürgerkarte (ECC), Damit können die Karteninhaber beispielsweise elektronische Behördendienste nutzen oder sich beim Online-Einkauf und für andere Internet-Services eindeutig authentisieren. Der ab 2010 vorgeschriebene Aufenthaltstitel gilt für eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und einen Sichtvermerk (Visum). Schätzungsweise 20 Millionen Menschen benötigen innerhalb der EU einen solchen Aufenthaltstitel. Die neue elektro-nische Aufenthaltskarte wird den bisherigen Aufkleber ersetzen, der den gewachsenen Sicher-heitsansprüchen nicht mehr genügt. (Giesecke & Devrient: ma) |
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