Rubrik: Markt/Hintergrund

Entwicklung eines Schutzprofils für intelligente Haushaltszähler

Landis+Gyr begrüßt eine Verabschiedung verbindlicher Standards für den Datenschutz

(09.03.11) - Landis+Gyr begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Entwicklung eines Schutzprofils für intelligente Haushaltszähler. "Die Sicherheit der Verbrauchs- und Messdaten hat für uns oberste Priorität", erklärte Peter Heuell, Geschäftsführer der Landis+Gyr GmbH. "Erst die Fähigkeit eines Smart Meters zur Datenüber-tragung schafft die notwendige Basis für intelligente und steuerbare Stromnetze. Die Verab-schiedung verbindlicher Standards für den Datenschutz ist damit von größter Wichtigkeit."

Anzeige

Das Unternehmen kündigte an, die Entwicklung eines Smart-Meter-Schutzprofils nach Kräften unterstützen zu wollen. Landis+Gyr hatte sich intensiv in die Datenschutz-Debatten, welche auf verschiedenen nationalen und internationalen Stufen geführt werden, eingebracht und die Entwicklung entsprechender Konzepte vorangetrieben. Hinsichtlich der Vorlage zur Entwicklung eines Smart Meter-Schutzprofils sieht die Firma in vier Punkten Nachbearbeitungsbedarf.

·         1. Definition der Schutzklassen

Die Vorlage für das Smart Meter-Schutzprofil enthält bislang keinerlei Feststellungen zum tatsächlichen datenschutzrechtlichen Schutzbedarf. Die Höhe des Schutzbedürfnisses hat jedoch direkte Auswirkungen auf die Maßnahmen, die im Weiteren zum Schutz der Daten zu treffen sind. Das Bundesdatenschutzgesetz hebt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit hervor, Schutzaufwand und Schutzzweck in ein angemessenes Verhältnis zu setzen. In § 9 Satz 2 BDSG heißt es hierzu: "Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht." Um konkrete Maßnahmen für den Datenschutz festzulegen, muss somit vorab definiert werden, welche Daten konkret betroffen sind und welche Risiken die Übertragung mit sich bringt. So fallen die vom Smart Meter erhobenen Daten beispielsweise nicht unter die "besonderen Arten personenbezogener Daten", denen das BDSG eine entsprechend hohe Schutzwürdigkeit zuspricht. Das Smart Meter-Schutzprofil sollte vor diesem Hintergrund um eine konkrete Feststellung des Schutzbedarfs aus datenschutzrechtlicher Sicht ergänzt werden.

·         2. Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Analyse

Mit der verbindlichen Vorgabe eines Schutzprofils steigen die Kosten für die Einführung der neuen Messtechnik. Gemäß dem dritten EU-Energiepakt kann sich die Bundesregierung für eine Kosten-Nutzen-Analyse entschieden, um die weitere Rollout-Strategie festzulegen. Die durch das Schutzprofil verursachten Kostensteigerungen beeinflussen die Bilanz negativ und führen damit aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem geringeren Durchdringungsgrad von Smart Metern in Deutsch-land. Um dies zu verhindern, sollte eine detaillierte Übersicht der Mehrkosten aufgestellt werden, die die neuen Sicherheitsbestimmungen mit sich bringen. Dieser Mehraufwand sollte bei der Kosten-Nutzen-Analyse im Weiteren keine Berücksichtigung finden.

·         3. Gerätekonzept

Im Rahmen der Entwicklung eines Smart Meter-Schutzprofils ist bislang von "Gerätekomponenten" die Rede. Basis hierfür ist das Konzept, in dem Zähler und Gateway in baulich getrennten Geräten realisiert werden. Insbesondere in ökonomischer Hinsicht stellt dieser Geräte-Aufbau jedoch nicht die optimale Lösung dar. Je umfangreicher aber der Rollout ist, von desto größerer Bedeutung ist die Wirtschaftlichkeit der Einzellösung. Insbesondere vor dem Hintergrund eines deutschlandweiten Smart Meter-Rollouts sollte die Festschreibung eines Gerätekonzeptes deswegen nicht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen. Stattdessen ist es Aufgabe der Industrie, die hierzu die notwendige Erfahrung und das Know-how mitbringt, die ökonomisch optimale Lösung zu finden. Aus diesem Grund regt Landis+Gyr an, bei der Ausgestaltung des Schutzprofils eine offene Formulierung zu wählen und künftig von "Funktionen" statt von "Systemkomponenten" zu sprechen.

·         4. Entwicklung einer europaweiten Regelung

Insbesondere im Bereich Datenschutz sind, wie nicht zuletzt das Beispiel Internet zeigt, nationale Regelungen oftmals nicht ausreichend. Vor diesem Hintergrund sollte genau geprüft werden, wie sich das Smart Meter-Schutzprofil mit vergleichbaren europäischen Bestrebungen in Einklang bringen lässt. Grundsätzlich sollte es das Ziel sein, die Festlegungen zum Datenschutz im Bereich Smart Meter europaweit zu harmonisieren.

"Das Bundeswirtschaftsministerium hat das richtige Signal gesetzt", bekräftigt Heuell. Nun müsse es das Ziel sein, in einem engen Dialog zwischen Politik, Industrie und Verbraucherschutz verbindliche Regeln festzulegen und das Schutzprofil baldmöglichst zu verabschieden.

(Landis+Gyr: ma)

 

 

 

 

Diesen Beitrag per E-Mail versenden Diesen Beitrag ausdrucken