Welche Fälle von hybriden Bedrohungen gegen Deutschland sind der Bundesregierung seit 2010 bekannt
Welche Fälle von "hybrider Kriegsführung" bzw. "hybrider Bedrohung" sind der Bundesregierung in der Ukraine seit 2014 bekannt geworden?
Die AfD-Fraktion will mehr wissen über so genannte hybride Bedrohungen. Dabei handele es sich nach Angaben der Deutschen Bundesregierung um "unterschiedliche Formen und Methoden des Konfliktaustrags", darunter Desinformation, Cyberattacken und Cybersabotage. Die Abgeordneten erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage (19/1002) nun danach, welche Fälle von hybriden Bedrohungen gegen Deutschland seit 2010 bekannt geworden sind.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung definiert sogenannte hybride Bedrohungen wie folgt:
"Die Hauptmerkmale hybrider Konfliktszenarien bestehen in der Kombination von unterschiedlichen Formen und Methoden des Konfliktaustrags, unter anderem von militärischen und nicht-militärischen Mitteln." Dazu zählen u. a. "asymmetrische Einsatzformen, Propaganda und Desinformation oder auch Cyberattacken und -sabotage und die Nutzung des Informationsraums" (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8904).
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.04.18
Newsletterlauf: 17.05.18
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