Angriff auf das Datennetz der Bundesverwaltung
Zugriffsrechte müssen nach dem "Need-to-know"-Prinzip durchgesetzt werden
Durchschnittlich sind 20 Prozent der Ordner und damit oftmals personenbezogene Daten, Kreditkarten- oder auch medizinische Informationen für alle Mitarbeiter zugänglich
Von Thomas Ehrlich, Country Manager DACH von Varonis
Der Angriff auf das Datennetz der Bundesverwaltung, den Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB), zeigt uns wieder einmal, dass es Cyberkriminellen (oder in diesem Fall wahrscheinlich Cyberspionen) immer wieder gelingt, den Perimeter zu überwinden und in Netzwerke einzudringen egal wie gut diese geschützt sind oder als wie sicher sie gelten.
Derzeit ist noch unklar, welche Daten tatsächlich gestohlen bzw. gelesen wurden. Als sicher gilt jedoch, dass auch hier wieder Daten das Ziel der Angreifer waren. Somit unterscheiden sich staatliche Institutionen nicht wesentlich von Unternehmen. Auch hier sind die Daten letztlich das wertvollste Asset. Deshalb müssen sie ins Zentrum der Sicherheitsstrategie gestellt und an ihrem Schutz sämtliche Maßnahmen ausgerichtet werden.
Hierzu müssen zu allererst die Zugriffsrechte nach dem "Need-to-know"-Prinzip durchgesetzt werden. Mitarbeiter haben so nur noch Zugriff auf die Daten, die sie wirklich benötigen. Die Anzahl zu entwendender Dateien sinkt hierdurch schon deutlich, insbesondere wenn man bedenkt, wie weit gefasst derzeit oftmals Zugriffsrechte sind: So konnte der Datenrisiko-Report 2017 zeigen, dass in knapp der Hälfte der Unternehmen die Mehrzahl der Mitarbeiter Zugriff auf mehr als 1.000 sensible Dateien hat.
Durchschnittlich sind 20 Prozent der Ordner und damit oftmals personenbezogene Daten, Kreditkarten- oder auch medizinische Informationen für alle Mitarbeiter zugänglich. All diese Unternehmen für Verwaltungen gilt dies selbstverständlich gleichermaßen tragen das gleiche Risiko eines möglichen umfangreichen Angriffs, bei dem Hacker ins Netzwerk gelangen und über einen langen Zeitraum Daten entwenden, bevor irgendjemandem etwas auffällt. Nach derzeitigem Stand wurde der Angriff auf das Regierungsnetz im Dezember bemerkt, nachdem er möglicherweise schon über eine längere Zeit, womöglich sogar ein ganzes Jahr lief! Jede Menge Zeit also, sich im Netzwerk umzusehen und "interessante" Daten zu kopieren.
Neben restriktiven Zugriffsrechten muss zudem die Überwachung des Datenzugriffs zum Standard werden. Durch intelligente Nutzeranalyse kann so automatisch schnell identifiziert werden, wenn ungewöhnliches Verhalten auftritt (wie beispielsweise der Zugriff zu ungewöhnlichen Zeiten und/oder Orten) und entsprechende Gegenmaßnahmen gestartet werden, bevor größerer Schaden entsteht. Nur so können die Daten gleichermaßen wie das Vertrauen in die Institutionen gesichert werden. (Varonis: ra)
eingetragen: 09.03.18
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