Rubrik: Markt/Nachrichten

Aepoc weitet Anti-Piraterie-Fokus auf Osteuropa aus

Verbesserung der EU-Richtlinie für verschlüsselte Dienste gewinnt weiter an Fahrt

(23.04.09) - Aepoc, der Europäische Anti-Piraterie-Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste, unterstützt gezielt die osteuropäischen Länder, um audiovisuelle Piraterie weiter einzu-dämmen: So unterstrich der Verband sein Engagement im Rahmen des Aktionskatalogs "Budapest Agenda” beim jüngsten Treffen des Vorstandsgremiums in Prag.

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Audiovisuelle Piraterie in der Tschechischen Republik und anderen osteuropäischen Ländern wurde detailliert von Experten dargestellt. Die mehrheitliche Umstellung von analogem auf digitalen Empfang hat dabei bereits zu einem Quantensprung geführt, so dass Piraterie insgesamt deutlich abgeschwächt wurde. Dennoch bleibt der illegale Zugriff auf Medienangebote ein erhebliches Problem in diesen Ländern. Auch die vom tschechischen Kultusministerium einberufene Tagung "Media Literacy Conference" stellte Piraterie in den Mittelpunkt dieses internationalen Medientreffs, der zeitgleich zum Aepoc-Treffen stattfand.

Aepoc intensivierte hier den Kontakt zu Vertretern der tschechischen Ministerien und diskutierte mit Repräsentanten nationaler Anti-Piraterie-Organisatoren, u.a. aus Tschechien und Litauen. Übereinstimmend sehen Aepoc und die osteuropäischen Anti-Piraterie-Partner einen konzertierten und kooperativen Ansatz aller Interessenvertreter als Schlüssel zum Erfolg, um Piraterie nachhaltig zu bekämpfen. Im Fokus steht dabei die breite Öffentlichkeit, die weiterhin über die massiv schädlichen Folgen von Piraterie aufgeklärt werden soll: So reduziert Piraterie die kulturelle Medienvielfalt und hemmt künstlerisches Schaffen aufgrund unzureichender Refinanzierungs-möglichkeiten. Zudem bedroht Piraterie konkret Arbeitsplätze - ganz abgesehen vom persönlichen Risiko einer Strafverfolgung, wenn Nutzer illegale Mittel einsetzen, um Zugriff auf Pay-TV oder geschützte Medienangebote zu erlangen.

Aepoc verfolgt diesen ganzheitlichen Ansatz auf internationaler Ebene: So ist der Verband mittlerweile in ganz Europa aktiv sowie in Russland, der Türkei, der Ukraine, Nordafrika und dem arabischen Raum. Aepoc unterhält dazu intensive Beziehungen zur EU-Kommission, nationalen Gesetzgebern und Strafvollzugsbehörden.

Großhändler von Piraterie-Zubehör erstmals in Deutschland zu Gefängnisstrafe verurteilt

Erstmals wurde in Deutschland Ende letzten Jahres ein Händler, der Karten für Pay-TV-Piraterie vertrieben hat, zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist auf eine Strafanzeige von Aepoc-Mitglied Premiere zurückzuführen. Der Kartendealer handelte im Jahr 2005 mit über 1.400 Pirateriekarten, die - mit einer bestimmten im Internet verfügbare Piratensoftware bespielt - für den illegalen Premiere-Empfang genutzt werden konnten. Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek sah zunächst lediglich eine Geldstrafe vor, die Staatsanwalt legte allerdings Berufung gegen dieses Urteil ein. Der Pay-TV-Pirat wurde nun zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich gehen alle Kosten des Verfahrens zu Lasten des Verurteilten. Der Prozess erstreckte sich über insgesamt mehr als drei Jahre. Das Landgericht Hamburg befand den Händler für schuldig, rund 600 dieser illegalen Karten für über 33.000 Euro verkauft zu haben; 800 weitere wurden bei einer Polizeirazzia Ende 2005 beschlagnahmt.

Grundlage der Verurteilung ist das Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG) - der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz verschlüsselter Dienste. Im Bereich Pay-TV-Piraterie ist damit erstmals ein Angeklagter von einem deutschen Gericht für ein derartiges Vergehen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Auch wenn das Urteil noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, unterstreicht dieser Fall doch deutlich das zunehmend härtere Vorgehen der Behörden und der Justiz gegen audiovisuelle Piraterie. Gerade in den Fällen, in denen die Karten alleine nicht zur illegalen Entschlüsselung geeignet sind, liegt vieles an den Staatsanwaltschaften, den Nachweis der illegalen Nutzung zu führen. Im vorliegenden Fall ist dies der Staatsanwaltschaft gelungen, da die Karten ausschließlich dem Zweck dienen sollten, die separate Internet-Software zu nutzen, um so eine illegale Umgehungsvorrichtung im Sinne des ZKDSG zu bilden. Bereits in der Vergangenheit haben deutsche Gerichte schon den Vertrieb so genannter Blanko-Karten verboten, deren wesentlicher Zweck darin besteht, mit entsprechender Programmierung illegal Pay-TV zu nutzen.

"High Level Expert Group" erarbeitet Verbesserungen zur Durchsetzung der EU-Richtlinie für verschlüsselte Dienste

Das Vorgehen der EU-Kommission zur verbesserten Durchsetzung der Europäischen Richtlinie zum Schutz verschlüsselter Dienste wurde mit dem ersten Zusammentreffen der dazu einge-richteten "High Level Expert Group" am 16. Januar 2009 weiter bekräftigt. Teilnehmer waren Repräsentanten der 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Interessenverbände, u.a. Aepoc. Die Experten-gruppe ist mit dem umfangreichen Arbeitsprogramm beauftragt, das von der EU-Kommission zur Verbesserung des EU-Marktes für verschlüsselte Dienste wie Pay-TV aufgestellt wurde. Aepoc steht zudem in direktem Dialog mit der Kommission und Kommissar Charlie McCreevy, um weitere Bereiche zur Kooperation zu identifizieren. (Aepoc: ma)

 

 

 

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