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Zusammenarbeit bei Computerkriminalität: Bundeskriminalamt unterstützte US-Behörden Beschuldigter hatte Teile des Programmcodes unerlaubt kopiert, komprimiert, verschlüsselt und auf einen Server in Deutschland verlagert (
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Der Verdacht richtet sich gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Finanzdienstleisters, der die Firma Anfang Juni 2009 nach zweijähriger Tätigkeit verlassen hatte, um zu einem Konkurrenz-unternehmen zu wechseln. Der Beschuldigte war als Programmierer auch an der Entwicklung eines Programms zur Abwicklung von Börsengeschäften verantwortlich gewesen, dessen Wert durch das geschädigte Unternehmen mit mehreren Millionen US-Dollar angegeben wird. Nach internen Ermittlungen stellte die geschädigte Firma fest, dass der Beschuldigte Teile des Programmcodes unerlaubt kopiert, komprimiert, kryptiert und auf einen Server in Deutschland verlagert hatte. Auf diesen Server, der durch einen in London ansässigen britischen Staatsbürger angeboten wird, war für den Beschuldigten passwortgeschützt ein weltweiter Zugriff möglich. Am Da für Das BKA erwirkte über die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth umgehend einen deutschen Gerichtsbeschluss, auf dessen Basis der Server eine Stunde vor der Freilassung des Beschuldigten vom Netz genommen werden konnte und somit für diesen nicht mehr rechtzeitig erreichbar war. Anschließend erfolgte eine Spiegelung der Daten zum Zwecke der Beweissicherung. Nach Bewilligung eines entsprechenden Rechtshilfeersuchens durch die zuständigen Behörden werden die sichergestellten Daten vom BKA andie US-amerikanischen Behörden übergeben. An der erfolgreichen internationalen Zusammenarbeit in diesem Verfahren waren - nach Vermittlung durch das BKA - die US-amerikanischen Behörden, die britische Serious and Organised CrimeAgency (SOCA), die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, das Kriminalfachdezernat Nürnberg sowie der deutsche Internetservice-Provider, bei dem die entsprechende Domain gehostet war, beteiligt. (Bundeskriminalamt: ra) |