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TeleTrusT begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil aus technischer Sicht Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologie für mehr Datensicherheit (
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Der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland e.V. begrüßt die Aussagen, mit denen Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zitiert wird, wonach in Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit die Maßgabe einer "anspruchsvollen Verschlüsselung" gilt. Als Maßnahmen für mehr Datensicherheit führt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an: · getrennte Speicherung (personenbezogener Daten) · asymmetrische Verschlüsselung · Vier-Augen-Prinzip verbunden mit: o fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln o revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung. TeleTrusT-Geschäftsführer Dr. Holger Mühlbauer, sagte: "Das Bundesverfassungsgericht verweist auf IT-Sicherheitstechnologie, für deren adäquate Anwendung und Verbreitung sich TeleTrusT gemeinsam mit seinen Mitgliedern einsetzt. Dass diese Technologie durch das BVG ausdrücklich in Bezug genommen wird, zeigt, dass zeitgemäße IT-Sicherheitsverfahren Eingang in höchst-richterliche Entscheidungen gefunden haben. Dies ist begrüßenswert." (TeleTrust: ma) |
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