Falschgeldkriminalität im Darknet
Europaweite Durchsuchungen wegen des Verdachts des Erwerbs von Falschgeld im Darknet
Bei dem von den deutschen Tatverdächtigen mutmaßlich erworbenem Falschgeld handelte es sich um 50- bzw. 10-Euro-Banknoten
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - hat im Zeitraum vom 9.12.2019 bis zum 16.12.2019 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und mit Unterstützung von Polizeidienststellen der Bundesländer die Wohnungen von 20 Tatverdächtigen in sieben Bundesländern wegen des Verdachts des Sichverschaffens von Falschgeld durchsucht. Unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg - Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) - bzw. der Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) - erfolgten im selben Zeitraum zudem Durchsuchungsmaßnahmen bei vier Tatverdächtigen in Bayern und vier Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen fanden in Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Irland, Österreich und Spanien statt. Die europäische Polizeibehörde Europol koordinierte die europaweitenoperativen Maßnahmen.
Die Tatverdächtigen im Alter von 15 bis 59 Jahren stehen in Verdacht, im Zeitraum von Dezember 2018 bis Juli 2019 auf illegalen Handelsplattformen im Darknet sowie über verschlüsselte Messengerdienste Falschgeld erworben zu haben. Die Herstellungsstätte des Falschgelds wurde im Juli 2019 in Catanhede (Portugal) durch die National Anti-Corruption Unit (U.N.C.C) der portugiesischen Polizei (Polícia Judiciára) lokalisiert; fünf mutmaßliche Hersteller und Verkäufer von Falschgeld wurden in Portugal und in Kolumbien festgenommen.
Bei dem von den deutschen Tatverdächtigen mutmaßlich erworbenem Falschgeld handelte es sich um 50- bzw. 10-Euro-Banknoten.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Falschgeld, Computer, mobile Endgeräte und Datenträger sowie weitere inkriminierte Güter, insbesondere Betäubungsmittel, gefälschte Ausweise, Materialien zur Fälschung amtlicher Ausweise, waffenrechtlich verbotene Gegenstände und Munition sichergestellt werden. Aufgrund der Ergebnisse der Durchsuchungsmaßnahmen wurden weitere Ermittlungsverfahren wegen Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eingeleitet. Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland fanden in mehreren Bundesländern statt.
Gesetzlicher Strafrahmen
146 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches sieht für das Sichverschaffen von Falschgeld, in der Absicht, dieses als echt in Verkehr zu bringen oder ein Inverkehrbringen als echt zu ermöglichen, eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren vor.
(Bundeskriminalamt: ra)
eingetragen: 17.12.19
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