Neue Fähigkeiten zur Entschlüsselung bei Europol
Die EU-Polizeiagentur Europol hat 5 Mio. Euro zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte erhalten
Algorithmen und Implementierungen bei der Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikationsinhalte einzusetzen
Die EU-Polizeiagentur Europol ist nach Angaben der Deutsche Bundesregierung grundsätzlich befugt, technische Mittel und Methoden zur Unterstützung der Entschlüsselung im Rahmen der Vorgaben des europäischen Rechts zu entwickeln. Dies könne auch "die Frage umfassen, ob aus technischen Gründen die Notwendigkeit besteht, Schwachstellen sowie Fehler bei Algorithmen und Implementierungen bei der Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikationsinhalte einzusetzen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7227) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6699).
Vorbemerkung der Fragesteller
Die EU-Polizeiagentur Europol hat 5 Mio. Euro zur Entwicklung von Fähigkeiten zum Auslesen verschlüsselter Inhalte erhalten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/4734). Die Gelder erhält die "Entschlüsselungsplattform", die in der Abteilung "Operations Department" beim European Cybercrime Center (EC3) bei Europol angesiedelt ist und dienen der Ausstattung des dortigen forensischen Bereichs mit "neuen Software- und Hardwareprodukten zur Verbesserung der Sicherung von Datenträgern, der Entschlüsselung von Daten durch Erhöhung der Rechenleistung sowie der Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei Ermittlungen und der Umsetzung von polizeilichen Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung" (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 3b).
Auch sollen damit Aus- und Fortbildungsangebote für Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten gefördert werden. Die Bundesregierung hält außerdem die Suche nach "Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen" sowie die Ausnutzung möglicher Fehler in Soft- und Hardwareprodukten unter Umständen für "erforderlich, damit Strafverfolgungsbehörden auch in Anbetracht verschlüsselter Beweismittel ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können" (Bundestagsdrucksache 19/1435, Antwort zu Frage 8).
Auch der Der Rat der Europäischen Union, in dem sich die Regierungen der Mitgliedstaaten zusammenschließen, fordert, die Behörden der Mitgliedstaaten sollen "Schwächen bei Algorithmen und Implementierungen" untersuchen, um mögliche "Fehler" ausnutzen zu können (Ratsdokument 12711/17). Europol soll hierzu mit Firmen kooperieren, die "spezielle Hard- und Software mit angemessener Rechenleistung" bereitstellen könnten, um durch "intelligentere Analysen" Passwörter zu knacken. Die Behörden sollen in Ermittlungsverfahren Hinweise zu "Passphrasen, Phrasensegmente[n], Zeichensatz, Passwortlänge" sammeln.
Zukünftige Beratungen des Themas auf EU-Ebene sollen im Koordinierungsausschuss für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (CATS) erfolgen (Antwort auf die Schriftliche Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/4734).
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.01.19
Newsletterlauf: 21.02.19