BSI-Aussagen zu Hackerangriff
Medienberichte über divergierende Aussagen des Präsidenten des BSI in Bezug auf das Ausmaß des Hackerangriffs auf Bundestagsabgeordnete und andere Personen
Aussagen des BSI-Präsidenten Arne Schönbohm zum so genannten Hackerangriff
"Medienberichte über divergierende Aussagen des Präsidenten des BSI und des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) in Bezug auf das Ausmaß des 'Hackerangriffs' auf Bundestagsabgeordnete und andere Personen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/7997). Darin führt die Fraktion aus, dass nach einem Medienbericht vom 5. Januar 2019 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Aussagen seines Präsidenten Arne Schönbohm zum so genannten Hackerangriff korrigiert habe.
"Darin wird festgehalten, dass das BSI erst im Januar 2019 das Ausmaß des Datendiebstahls erkannt habe", schreiben die Abgeordneten weiter. Diese Aussage des BSI weiche ab von einem Interview Schönbohms vom 4. Januar 2019, in dem er berichte, dass das Bundesamt "schon frühzeitig, im Dezember, mit einzelnen Abgeordneten, welche davon betroffen waren, gesprochen habe und entsprechende Gegenmaßnahmen durchgeführt habe".
Wissen will die Fraktion, wann und in welchem Umfang das BSI vom gesamten Ausmaß des Datendiebstahls erfahren hat. Auch fragt sie unter anderem danach, mit welchem konkreten Informationsstand Schönbohm am 4. Januar vor die Presse trat.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Laut Medienbericht von "Welt Online" vom 5. Januar 2019 das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Aussagen des Präsidenten des BSI, Arne Schönbohm, zum so genannten Hackerangriff korrigiert. Darin wird festgehalten, dass das BSI erst im Januar 2019 das Ausmaß des Datendiebstahls erkannt habe.
Diese Aussage des BSI weicht ab von einem Interview des Präsidenten des BSI, Arne Schönbohm, vom 4. Januar 2019, welches dieser dem Fernsehsender "Phoenix" gegeben hat. Darin berichtet Präsident Arne Schönbohm, dass das BSI schon frühzeitig, im Dezember 2018, mit einzelnen Abgeordneten, welche davon betroffen waren, gesprochen habe, und entsprechende Gegenmaßnahmen durchgeführt habe.
Wegen dieser Aussage Arne Schönbohms hatten Vertreter mehrerer Parteien dem BSI vorgeworfen, zu spät über die Veröffentlichung vertraulicher Daten im Internet informiert zu haben. Das BSI habe Anfang Dezember 2018 dem betroffenen Bundestagsabgeordneten Unterstützung angeboten und sei mit Experten vor Ort gewesen, heißt es in der Erklärung der Behörde.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 01.04.19
Newsletterlauf: 12.04.19