Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken

BKA: Schlag gegen die Organisierte Kriminalität über Kryptonetzwerke

Ausgangspunkt der deutschlandweiten Maßnahmen ist ein Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und des Bundeskriminalamts (BKA)



Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Bundeskriminalamt (BKA) sowie das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (ZFA) haben im Rahmen einer bundesweit und international konzertierten Aktion strafprozessuale Maßnahmen gegen Personen und Personengruppen durchgeführt, die im Verdacht stehen, unter Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken und Endgeräten schwerste Straftaten im Bereich der Organisierten Kriminalität begangen zu haben.

I.
Ausgangspunkt der deutschlandweiten Maßnahmen ist ein Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und des Bundeskriminalamts (BKA).

Gegenstand dieses Ermittlungskomplexes sind Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zu möglichen Straftaten von deutschen Nutzern, die im Rahmen eines dort seit Oktober 2018 geführten Verfahrens erhoben und im Wege eines internationalen Rechtshilfeverfahrens der ZIT seit Mai 2021 zur Verfügung gestellt worden sind. Durch Europol wurde bereits Mitte März 2021 eine sogenannte Operational Task Force (OTF) eingerichtet. Die OTF koordiniert das internationale polizeiliche Vorgehen.

Die Beschuldigten stehen insbesondere im Verdacht, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln und Waffen unter Nutzung von verschlüsselten Kommunikationsnetzwerken (sogenannten Kryptonetzwerken) und Endgeräten (sogenannten Kryptohandys) betrieben zu haben.

Bei Kryptohandys handelt es sich um zumeist speziell präparierte Smartphones, auf denen ausschließlich eine spezielle App zur verschlüsselten Kommunikation mit anderen Kryptohandys des gleichen Anbieters installiert ist, u.a. um die entsprechende Kommunikation abhörsicher zu machen und damit einer möglichen Strafverfolgung zu entziehen.

Die Prüfung, Auswertung und Aufbereitung der Informationen der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden durch ZIT und BKA dauern noch an. Nach der Identifizierung von Tatverdächtigen werden die entsprechenden Ermittlungsverfahren durch die ZIT zur weiteren Bearbeitung an die örtlichen zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Bislang konnten in diesem Ermittlungskomplex über 20 Ermittlungsverfahren gegen mehr als mehr als 80 Tatverdächtige eingeleitet werden.

Deutschlandweit konnten am 7. Juni über 150 Objekte durchsucht und mehr als 70 Personen festgenommen werden. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag dabei in Hessen. Alle hier beschriebenen Maßnahmen waren Teil eines von Europol international koordinierten Vorgehens von Strafverfolgungsbehörden in insgesamt 15 Ländern. Informationen von Europol sind abrufbar unter: [https://www.europol.europa.eu.].

II.
In Hessen konnten in zwei Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - ZIT- am 7. Juni durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (ZFA Frankfurt/Main) mit Unterstützung aller hessischen Polizeipräsidien insgesamt über 80 Objekte durchsucht und 17 Personen festgenommen sowie zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden.

Ein Ermittlungsverfahren richtet sich gegen eine Gruppierung aus dem Main-Kinzig-Kreis mit derzeit insgesamt 19 Beschuldigten im Alter von 25 bis 37 Jahren, die u.a. im Verdacht stehen, bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Im Zuge der gestrigen Maßnahmen wurden Durchsuchungsbeschlüsse für über 30 Objekte der mutmaßlichen Tätergruppierung in Frankfurt am Main, Hanau, Friedberg, Offenbach, Mainz und Krefeld sowie im Main-Kinzig-Kreis, Wetteraukreis, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Kreis Bergstraße vollstreckt. Die Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Gegen fünf der Beschuldigten bestehen Haftbefehle des Amtsgerichts Hanau, die im Laufe des heutigen Tages insgesamt drei Beschuldigten verkündet worden sind bzw. noch verkündet werden. Zwei der Beschuldigten wurden auf der Grundlage von Europäischen Haftbefehlen in den Regionen Alicante und Malaga (Spanien) festgenommen. Gegen diese beiden Beschuldigten soll nun die Auslieferung nach Deutschland erfolgen. Drei weitere Beschuldigte wurden dem Haftrichter in Hanau vorgeführt werden.

Das andere Ermittlungsverfahren betrifft eine andere Tätergruppierung im Rhein-Main-Gebiet mit insgesamt 16 Beschuldigten im Alter von 24 bis 46 Jahren. Diesen wird vorgeworfen, Betäubungsmittel in nicht geringer Menge nach Deutschland eingeführt zu haben, wobei sie speziell dafür umgebaute Kraftfahrzeuge verwendet haben sollen. Daneben wird den Beschuldigten vorgeworfen, in eigens dafür vorgehaltenen Laboren selbst Betäubungsmittel für den gewinnbringenden Weiterverkauf hergestellt zu haben. Bei dem gestrigen Einsatz wurden Durchsuchungsbeschlüsse für ca. 50 Objekte der mutmaßlichen Tätergruppierung in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel sowie im Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis vollstreckt Die Beschuldigten wurden vorläufig festgenommen. Insgesamt acht Beschuldigte befinden sich aufgrund von Haftbefehlen des Amtsgerichts Frankfurt am Main bereits seit dem gestrigen Tag in Untersuchungshaft. Daneben liegen gegen zwei weitere Beschuldigte Haftbefehle vor, die im Laufe des heutigen Tages den Beschuldigten verkündet werden.

Für das bandenmäßige unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie das bandenmäßige unerlaubte Einführen und Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Betäubungsmittelgesetz jeweils einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.

In weiteren Ermittlungsverfahren gegen hessische Beschuldigte wurden u.a. durch die Staatsanwaltschaften in Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau und Wiesbaden strafprozessuale Maßnahmen in eigener Zuständigkeit jeweils in Zusammenarbeit mit dem HLKA und örtlichen Polizeidienststellen durchgeführt.

Insgesamt waren an den gestrigen Maßnahmen in Hessen zur Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen in über 130 Objekten sowie insgesamt mehr als 60 Festnahmen annähernd 1.500 Einsatzkräfte beteiligt. Dabei konnten insgesamt mehr als 120 kg Marihuana, 25 kg Haschisch und über 6.000 Cannabis-Pflanzen, 3 kg Heroin, ca. 1 kg Kokain und 100 kg Streckmittel, über 30 kg Amphetamin und 15 Kanister Amphetaminbase sowie über 20 Waffen und mehrere Schusswaffen sichergestellt werden. Zudem konnten über 30 hochwertige Fahrzeuge und Bargeld in Höhe von 250.000,- Euro beschlagnahmt werden. Auch konnten über 70 IT-Geräte sichergestellt werden, die nun digital-forensisch ausgewertet werden.

Diese hessenweiten Ermittlungen aller hessischen Polizeipräsidien und des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main (ZFA Frankfurt am Main) unter Koordinierung des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) führten zu tiefgehenden Erkenntnissen hinsichtlich des illegalen (Groß-)Handels von Betäubungsmitteln und Waffen sowie der damit verbundenen Kapital- und Gewaltdelikte. Es ist gelungen, weitreichende Einblicke in das Dunkelfeld krimineller Handlungen bis hin zur Organisierten Kriminalität zu erhalten. Vor diesem Hintergrund stellen die gestrigen Maßnahmen für ZIT, HLKA und ZFA Frankfurt/Main einen bedeutenden Schlag gegen die Organisierte Kriminalität dar. (Bundeskriminalamt: ra)

eingetragen: 08.06.21
Newsletterlauf: 02.09.21


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