Unternehmenswebsites im DSGVO-Dschungel


Warum eine automatisiert erstellte Datenschutzerklärung allein meist nicht ausreicht
Für Unternehmen existieren im Internet in Bezug auf die Einhaltung der DSGVO verschiedene Fallstricke, denn es gelten viele Informationspflichten abhängig davon, welche Daten sie erheben und verarbeiten



Auch wenn die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, bereits seit einigen Monaten gilt, existieren noch immer Unternehmenswebsites, die nicht den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Um eine Website gesetzeskonform zu gestalten, reicht es nicht aus, eine allgemeine Datenschutzerklärung irgendwo zu kopieren oder automatisiert generieren zu lassen und dann auf der Website zu veröffentlichen. Der Grund: Jede Homepage besitzt eine individuelle Struktur und verwendet unterschiedliche Plug-ins, Cookies oder Tracking-Tools. Dabei erfasst beziehungsweise verarbeitet sie unterschiedlichste Daten und das nicht nur, wenn Nutzer irgendwo Kontaktdaten eingeben, sondern auch im Hintergrund. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Metadaten.

"Artikel 13 der DSGVO besagt, dass betreffende Personen bei Erhebung personenbezogener Daten zu informieren sind. Da der DSGVO zufolge bereits IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten, benötigt jede Website, die diese speichert also nahezu alle eine Datenschutzerklärung", erklärt Haye Hösel, Geschäftsführer und Gründer der HUBIT Datenschutz GmbH & Co. KG, und ergänzt: "Für Unternehmen existieren im Internet in Bezug auf die Einhaltung der DSGVO verschiedene Fallstricke, denn es gelten viele Informationspflichten abhängig davon, welche Daten sie erheben und verarbeiten. Hier gilt es nicht den Überblick zu verlieren."

Datenschutzerklärung ist nicht gleich Datenschutzerklärung
Mit der Veröffentlichung der Datenschutzerklärung auf der Website kommen Betreiber ihrer Informationspflicht nach aber nur bei korrekter Formulierung. Nutzer müssen anhand dieser Erklärung nachvollziehen können, für welche ihrer personenbezogenen Daten eine Verarbeitung erfolgt. Die genauen Inhalte der Erklärung hängen also genau von diesen Fakten ab. Vielfach unterschätzen Betreiber und teilweise auch Werbeagenturen, die Webseiten erstellen, den Umfang der erhobenen Informationen.

Sie wissen nicht, was im Hintergrund einer Webseite alles passiert und demzufolge auch in der Datenschutzerklärung beschrieben werden muss. Doch nicht nur die Inhalte sind durch die Gesetzgebung vorgeschrieben, sondern auch die Form. Für die Datenschutzerklärung gilt, dass sie nicht nur in "klarer und einfacher Sprache" verfasst werden muss, sie muss darüber hinaus noch in "präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form" zur Verfügung stehen.

Für die Umsetzung bedeutet dies, dass User sie von jeder Unterseite mit einem Klick erreichen müssen. Zudem darf die Datenschutzerklärung kein Bestandteil des Impressums darstellen, wenn hier keine eindeutige Kennzeichnung erfolgt. Generell empfiehlt es sich also, Impressum und Datenschutzerklärung über zwei unterschiedliche Menüpunkte zu verlinken. Eine korrekt verfasste Datenschutzerklärung enthält zunächst einmal Informationen darüber, welches Interesse daran besteht, die entsprechenden Daten zu verarbeiten.

Darüber hinaus muss die Erklärung Details der Betroffenenrechte umfassen. Dazu zählen unter anderem das Beschwerderecht und das Recht auf Widerruf. Besteht die Absicht, die Daten Drittstaaten zu übertragen, muss auch darüber eine Aufklärung erfolgen. Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten haben also in der Regel alle Unternehmen, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen müssen die Kontaktdaten des Beauftragten angeben. "Was viele gar nicht wissen: Selbst Under-Construction-Websites oder Web-Visitenkarten speichern in der Regel IP-Adressen und benötigen deshalb eine Datenschutzerklärung", erläutert der zertifizierte Datenschutzbeauftragte.

Tracking bleibt möglich
Fast jedes Unternehmen nutzt Tracking-Tools, um nachvollziehen zu können, welche User für wie lange auf der Website verbleiben. Die Analyse des Userverhaltens verwenden Unternehmen dazu, Nutzerprofile zu erstellen, die wiederum das Ausspielen personalisierter Werbung ermöglichen. Es existieren zwei Möglichkeiten des DSGVO-konformen Webtrackings: zum einen das Erstellen anonymisierter und zum anderen das Erfassen von pseudonymisierten Nutzerprofilen. Während für ersteres nur die Erlaubnis gilt, Daten wie Datum und Uhrzeit des Besuchs zu tracken, weil diese Daten weder personenbezogen noch personenbeziehbar sind, erhalten Nutzer bei der zweiten Variante Pseudonyme. "Wollen Unternehmen weder anonymisiert noch pseudonymisiert tracken, müssen sie genaue Regeln befolgen. So gilt es auf der Website eine Opt-in-Option einzurichten. Das bedeutet, Nutzer müssen der Nutzung ihrer Daten aktiv zustimmen und diese Zustimmung muss sich auch widerrufen lassen", so Hösel.

Datenschutzfalle Social Media
Im Internet gibt es kaum noch Websites, auf denen keine Social Plug-ins zu finden sind, denn Buttons von Plattformen wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn oder Google+ erleichtern das Teilen von Inhalten. Datenschutzrechtlich stellt dies jedoch eine Herausforderung dar, denn die Einbettung erfolgt meist über Inlineframes, die personenbezogene Daten an die Betreiber weitergeben. "Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder der vollständige Verzicht oder aber der User muss über die Weitergabe seiner Daten eine Information erhalten, beispielsweise während der Aufforderung zur Aktivierung eines Plug-ins. In diesem Falle spricht man von einer Zwei-Klick-Lösung", so Hösel.

Datenschutzkonform den Weg finden
Um Nutzern das Auffinden des Unternehmens zu erleichtern, binden mittlerweile fast alle interaktive Karten, beispielsweise von Google Maps, ein. Betreiber realisieren dies meist über ein "Google Maps API". Auch in diesem Fall erfolgt eine Weitergabe von personenbezogenen Daten, sodass User, beispielsweise über ein Plug-in, darüber eine entsprechende Information erhalten müssen. "Zudem muss auch die Datenschutzerklärung einen eindeutigen und ausführlichen Hinweis darauf beinhalten", erklärt Hösel abschließend. (One Identity: ra)

eingetragen: 25.02.19
Newsletterlauf: 10.04.19

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Meldungen: Tipps & Hinweise

Wie reagiert man auf Angriffe des Dienstleisters?

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Dauer-Renaissance von Tape

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Transparenz für KI-Algorithmen

Funktionalität und Komplexität geschäftsorientierter KI-Anwendungen haben exponentiell zugenommen. DevOps-Tools, Security-Response-Systeme, Suchtechnologien und vieles mehr haben von den Fortschritten der KI-Technologie profitiert. Vor allem Automatisierungs- und Analysefunktionen haben die betriebliche Effizienz und Leistung gesteigert, indem sie komplexe oder informationsdichte Situationen verfolgen und darauf reagieren.

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Grundlagen

Big Data bringt neue Herausforderungen mit sich

Die Digitale Transformation zwingt Unternehmen sich mit Big Data auseinanderzusetzen. Diese oft neue Aufgabe stellt viele IT-Teams hinsichtlich Datenverwaltung, -schutz und -verarbeitung vor große Herausforderungen. Die Nutzung eines Data Vaults mit automatisiertem Datenmanagement kann Unternehmen helfen, diese Herausforderungen auch mit kleinen IT-Teams zu bewältigen. Big Data war bisher eine Teildisziplin der IT, mit der sich tendenziell eher nur Großunternehmen beschäftigen mussten. Für kleinere Unternehmen war die Datenverwaltung trotz wachsender Datenmenge meist noch überschaubar. Doch die Digitale Transformation macht auch vor Unternehmen nicht halt, die das komplizierte Feld Big Data bisher anderen überlassen haben. IoT-Anwendungen lassen die Datenmengen schnell exponentiell anschwellen. Und während IT-Teams die Herausforderung der Speicherung großer Datenmengen meist noch irgendwie in den Griff bekommen, hakt es vielerorts, wenn es darum geht, aus all den Daten Wert zu schöpfen. Auch das Know-how für die Anforderungen neuer Gesetzgebung, wie der DSGVO, ist bei kleineren Unternehmen oft nicht auf dem neuesten Stand. Was viele IT-Teams zu Beginn ihrer Reise in die Welt von Big Data unterschätzen, ist zum einen die schiere Größe und zum anderen die Komplexität der Datensätze. Auch der benötigte Aufwand, um berechtigten Zugriff auf Daten sicherzustellen, wird oft unterschätzt.

Bösartige E-Mail- und Social-Engineering-Angriffe

Ineffiziente Reaktionen auf E-Mail-Angriffe sorgen bei Unternehmen jedes Jahr für Milliardenverluste. Für viele Unternehmen ist das Auffinden, Identifizieren und Entfernen von E-Mail-Bedrohungen ein langsamer, manueller und ressourcenaufwendiger Prozess. Infolgedessen haben Angriffe oft Zeit, sich im Unternehmen zu verbreiten und weitere Schäden zu verursachen. Laut Verizon dauert es bei den meisten Phishing-Kampagnen nur 16 Minuten, bis jemand auf einen bösartigen Link klickt. Bei einer manuellen Reaktion auf einen Vorfall benötigen Unternehmen jedoch circa dreieinhalb Stunden, bis sie reagieren. In vielen Fällen hat sich zu diesem Zeitpunkt der Angriff bereits weiter ausgebreitet, was zusätzliche Untersuchungen und Gegenmaßnahmen erfordert.

Zertifikat ist allerdings nicht gleich Zertifikat

Für Hunderte von Jahren war die Originalunterschrift so etwas wie der De-facto-Standard um unterschiedlichste Vertragsdokumente und Vereinbarungen aller Art rechtskräftig zu unterzeichnen. Vor inzwischen mehr als einem Jahrzehnt verlagerten sich immer mehr Geschäftstätigkeiten und mit ihnen die zugehörigen Prozesse ins Internet. Es hat zwar eine Weile gedauert, aber mit dem Zeitalter der digitalen Transformation beginnen handgeschriebene Unterschriften auf papierbasierten Dokumenten zunehmend zu verschwinden und digitale Signaturen werden weltweit mehr und mehr akzeptiert.

Datensicherheit und -kontrolle mit CASBs

Egal ob Start-up oder Konzern: Collaboration Tools sind auch in deutschen Unternehmen überaus beliebt. Sie lassen sich besonders leicht in individuelle Workflows integrieren und sind auf verschiedenen Endgeräten nutzbar. Zu den weltweit meistgenutzten Collaboration Tools gehört derzeit Slack. Die Cloudanwendung stellt allerdings eine Herausforderung für die Datensicherheit dar, die nur mit speziellen Cloud Security-Lösungen zuverlässig bewältigt werden kann. In wenigen Jahren hat sich Slack von einer relativ unbekannten Cloud-Anwendung zu einer der beliebtesten Team Collaboration-Lösungen der Welt entwickelt. Ihr Siegeszug in den meisten Unternehmen beginnt häufig mit einem Dasein als Schatten-Anwendung, die zunächst nur von einzelnen unternehmensinternen Arbeitsgruppen genutzt wird. Von dort aus entwickelt sie sich in der Regel schnell zum beliebtesten Collaboration-Tool in der gesamten Organisation.

KI: Neue Spielregeln für IT-Sicherheit

Gerade in jüngster Zeit haben automatisierte Phishing-Angriffe relativ plötzlich stark zugenommen. Dank künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und Big Data sind die Inhalte deutlich überzeugender und die Angriffsmethodik überaus präzise. Mit traditionellen Phishing-Angriffen haben die Attacken nicht mehr viel gemein. Während IT-Verantwortliche KI einsetzen, um Sicherheit auf die nächste Stufe zu bringen, darf man sich getrost fragen, was passiert, wenn diese Technologie in die falschen Hände, die der Bad Guys, gerät? Die Weiterentwicklung des Internets und die Fortschritte beim Computing haben uns in die Lage versetzt auch für komplexe Probleme exakte Lösungen zu finden. Von der Astrophysik über biologische Systeme bis hin zu Automatisierung und Präzision. Allerdings sind alle diese Systeme inhärent anfällig für Cyber-Bedrohungen. Gerade in unserer schnelllebigen Welt, in der Innovationen im kommen und gehen muss Cybersicherheit weiterhin im Vordergrund stehen. Insbesondere was die durch das Internet der Dinge (IoT) erzeugte Datenflut anbelangt. Beim Identifizieren von Malware hat man sich in hohem Maße darauf verlassen, bestimmte Dateisignaturen zu erkennen. Oder auf regelbasierte Systeme die Netzwerkanomalitäten aufdecken.

DDoS-Angriffe nehmen weiter Fahrt auf

DDoS-Attacken nehmen in Anzahl und Dauer deutlich zu, sie werden komplexer und raffinierter. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group unter Berufung auf den Lagebericht zur IT-Sicherheit 2018 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufmerksam. Demnach gehörten DDoS-Attacken 2017 und 2018 zu den häufigsten beobachteten Sicherheitsvorfällen. Im dritten Quartal 2018 hat sich das durchschnittliche DDoS-Angriffsvolumen im Vergleich zum ersten Quartal mehr als verdoppelt. Durchschnittlich 175 Angriffen pro Tag wurden zwischen Juli und September 2018 gestartet. Die Opfer waren vor allem Service-Provider in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz: 87 Prozent aller Provider wurden 2018 angegriffen. Und bereits für das 1. Quartal dieses Jahres registrierte Link11 schon 11.177 DDoS-Angriffe.

Fluch und Segen des Darkwebs

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