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Anonymisierungsdienstleister CyberGhost VPN löscht Vorratsdaten Weitere Speicherung von Vorratsdaten wurde aus dem System entfernt (08.03.10) - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Anonymisierungsdienstleister CyberGhost VPN die bisher gespeicherten Daten komplett gelöscht. Es gibt bei CyberGhost VPN nun keine Datensätze aus der Vorratsdatenspeicherung mehr.
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Außerdem ist die weitere Speicherung von Vorratsdaten sofort aus dem System entfernt worden. Damit surfen die CyberGhost-User im Internet anonym und, ohne dass Vorratsdaten gespeichert werden. Der Dienstleisterin schreibt in einer News-Meldung an ihre Kunden: "Wir haben auch in der Zeit von 2008 bis heute nie einen einzigen Datensatz an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben. Eine aktuelle Statistik der Anfragen diesbezüglich befindet sich auf der Internetseite von CyberGhost VPN. Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft, weil sie gegen Art. 10 des Grundgesetzes verstößt. Der Artikel regelt das Post- und Fernmeldegeheimnis. Bei CyberGhost VPN wird seit dem Urteil die 10 gefeiert: In den nächsten 10 Tagen erhalten alle Kunden 10 Prozent Rabatt auf alle CyberGhost-Tarife. "Das Urteil ist ein deutliches Zeichen für ein Recht auf Privatsphäre, auch im digitalen Zeitalter. Trotzdem setzen Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung im Netz weiterhin Anonymität voraus, die ein Anonymisierungsdienst wie CyberGhost VPN bietet.", sagt Klaus-Peter Dally, Projektleiter CyberGhost VPN. "Die Datensammelwut der Regierung wurde jetzt zwar einge-schränkt, ist aber lange nicht beendet." (S.A.D.: CyberGhost VPN: ma) |
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