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Patent für Quantum Datendeduplizierung vom amerikanischen Patent- und Markenamt erneuert Nachprüfung für grundlegendes Patent der Deduplizierung auf Basis variabler Blocklängen (23.02.11) - Das US-amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) hat im Rahmen einer Nachprüfung die Gültigkeit des Quantum Patents 5,990,810 (das "'810 Patent") erneut bestätigt. Dabei handelt es sich um das grundlegende Patent auf dem Gebiet der Deduplizierung auf Basis variabler Blocklängen. Deduplizierung reduziert die Kosten für die Vorhaltung, Verwaltung und Übertragung von Daten, indem Redundanzen innerhalb gespeicherter Daten beseitigt werden. Die Nachprüfung des Patents resultiert aus einer Anfrage eines Dritten vom Mai 2009.
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"Die Handlung der USPTO spricht für die Stärke unseres geistigen Eigentums auf dem Gebiet der Deduplizierung", sagt Shawn Hall, Senior Vice President, General Counsel und Secretary bei Quantum. Quantum erwarb das '810 Patent durch die Fusion mit ADIC im Jahre 2006 und lieferte Anfang 2007 ihre erste "DXi"-Serie Disk-basierter Backup- und Deduplizierungslösungen aus. Seitdem hat das Unternehmen sein DXi-Portfolio kontinuierlich erweitert und bietet Lösungen für Kunden von kleinen Niederlassungen und Außenstellen bis zu großen, globalen Unternehmen. Vor kurzem kündigte Quantum die neue "DXi 2.0" Softwaregeneration für die Disk- und Deduplizierungslösungen der DXi-Serie an. Zunächst werden alle Einsteiger- und Midrange-Modelle der DXi-Serie mit der neuen DXi 2.0 Software ausgestattet. (Quantum: ma) |
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