CyberGhost VPN veröffentlicht Transparenzbericht
Anonymisierungsdienst informiert zu staatlichen Ermittlungsvorgängen, Urheberrechtsanfragen und Beschwerden von Webseiten-Betreibern und Einzelpersonen
Statistischer Einblick in die Anfragen staatlicher Ermittlungsbehörden, wirtschaftlicher Unternehmen und Privatpersonen
(06.06.14) - Transparenzberichte deutscher Internetfirmen sind überaus selten und Transparenzberichte von VPN-Anbietern zur Anwender-Anonymisierung existieren hierzulande überhaupt nicht. Der Grund dafür ist einfach: Behörden befürchteten bislang, dass mit der Offenlegung polizeilicher und anderer Anfragen Ermittlungserfolge gefährdet oder laufende Ermittlungen offengelegt werden. Eine Änderung dieser Sichtweise brachte erst die vor kurzem ergangene Stellungnahme des Justizministeriums, das keine Einwände mehr gegen Transparenzberichte mit "anonymisierten, statistischen Angaben" vorbringen mag.
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CyberGhost VPN ist laut eigenen Angaben eines der ersten Unternehmen, das jetzt seinen deutschen Kunden diesen statistischen Einblick in die Anfragen staatlicher Ermittlungsbehörden, wirtschaftlicher Unternehmen und Privatpersonen gewährt und der einzige VPN-Betreiber im deutschen Sprachraum überhaupt.
Die Zahlen stammen aus den Jahren 2012 und 2013 und sind zusammen mit älteren und den ersten Zahlen für 2014 auch auf der Website des Unternehmens grafisch aufbereitet veröffentlicht. Sie beinhalten Anfragen wegen Urheberrechtsvergehen, polizeiliche Ermittlungen und verschiedene Arten böswilliger Aktivitäten. Eingereicht wurden sie von Behörden (Ermittlungen), Anwälten (Urheberrechtsvergehen) und Webseitenbetreibern, Datenzentren sowie Privatpersonen, die in erster Linie über Belästigungen durch Spam-Mails, automatisch versendete Mail-Serien, Cyber-Attacken (Bot-Netze, DDoS) und Hacking-Versuche klagen. (CyberGhost: ra)
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