|
|
Rubrik: Produkte/Content Security Clearswift: Eigenverantwortliche Kontrolle gefährlicher Seiten Mit "WEBsweeper" und URL-Filtering ein "Heilmittel" zum Schutz nicht nur (11.10.02) – Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte in einer dpa-Meldung mit, dass die Zahl rechtsextremistischer Seiten wieder deutlich zugenommen hat. Im ersten Halbjahr 2002 sind bereits rund 920 solcher Seiten registriert worden. Dabei weichen die Anbieter solcher Web-Seiten häufig auf ausländische Provider aus, die nicht der deutschen Rechtsprechung unterliegen. Die rechte Szene gewinnt so ein zunehmendes Wir-Gefühl, denn es werden nicht nur Web-Seiten zur Volksverhetzung genutzt, sondern auch Kontakte über "harmlose" Seiten und Dienste wie Internet Relay Chat (IRC) und Diskussionsforen aufgebaut und gepflegt. Inzwischen sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl von Terror- und Hass-Seiten extremer oder radikaler Organisationen konfrontiert, denn es ist bislang kaum zu kontrollieren, ob nicht die eigenen Mitarbeiter auf solchen unerwünschten Seiten surfen. Der Schutz von Unternehmen vor strafbaren Handlungen im Internet und einer Diskreditierung durch Mitarbeiter, die sich mit solchen extremistischen Inhalten beschäftigen, ist daher zwingend notwendig.
Anzeige
Die freiwillige Sperrung von extremistischen Inhalten durch große Internet-Provider ist nur in geringem Maße wirkungsvoll, da die Rechtsradikalen inzwischen entsprechende, kaum zu regulierende Ausweichmöglichkeiten gefunden haben. Eine schnelle und sinnvolle Lösung liegt derzeit in der eigenverantwortlichen Sicherung von Inhalten durch Content Security-Systeme. Hier legen die Unternehmen im Rahmen eines eigenen Sicherheitsregelwerkes fest, welche Inhalte in Form von E-Mails, Dateien oder Web-Seiten in das Unternehmen gelangen oder das Unternehmen verlassen dürfen. "Ich hätte mir vor 15 Jahren nicht vorstellen können, dass es heute wieder möglich sein würde, öffentlich zum Hass aufzurufen", wurde der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Paul Spiegel, von der Rheinischen Post zitiert. Er sprach sich auf dem internationalen Kongress "Hass und Gewalt im Internet" dafür aus, mit Nachdruck gegen rechtsextreme Web-Seiten vorzugehen. "WEBsweeper" ermöglicht eigenverantwortliche
Kontrolle gefährlicher Seiten Ausgangspunkt war die Forderung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow nach der Filterung von einschlägig bekannten Neonazi-Seiten in den USA, die seiner Einschätzung nach zur Volksverhetzung aufrufen, den Krieg verherrlichen und Kinder und Jugendliche "sittlich schwer gefährden" könnten. Mit dem "WEBsweeper" von Clearswift können solche Seiten problemlos eigenverantwortlich von Unternehmen gefiltert werden und so nicht mehr aufgerufen werden. Der WEBsweeper hilft Unternehmen dabei, Richtlinien für die Internet Content Security zu implementieren. Diese Richtlinien können allgemein oder auch für einzelne Benutzer definiert werden. So ist es möglich, festzulegen, dass nur die IT-Abteilung ausführende Dateien herunterladen darf oder, dass alle Benutzer nur außerhalb der Arbeitszeiten auf Sport- oder Nachrichtenseiten zugreifen dürfen. Als optionales Plug-in ist der URL-Filter erhältlich. Er bietet Zugriff auf eine umfassende URL-Datenbank, aus der man Kategorien auswählen kann, die für die Mitarbeiter gesperrt werden sollen. Die URLs sind in vierzig eindeutig definierte Kategorien unterteilt (z.B. Reisen, Gewalt, Shopping, Hassreden), die mehr als 680 Millionen Webseiten in mindestens 14 Sprachen enthalten. Mit Hilfe dieser Kategorien können flexible Richtlinien zur Internet-Nutzung erstellt werden. Mit dem URL-Filter wird der Zugriff auf alle Seiten beschränkt, der in den ausgewählten Kategorien enthalten ist. Funktionsweise des WEBsweepers Der WEBsweeper fungiert als Http-Proxy-Server mit Cache
und untersucht den ein- und ausgehenden Internet-Verkehr in einem Unternehmen
auf Content Security-Gefahren. WEBsweeper überprüft die Identität des
Benutzers und die besuchte Seite und wendet die entsprechenden Content
Security-Richtlinien gemäß der aufgestellten Regel, der sogenannten Policy,
an. Wenn die URL nicht durch die URL-Filter-Kategorie abgeblockt wird,
zerlegt der WEBsweeper den Inhalt der Seite oder des Downloads, vergleicht
ihn mit den Richtlinien, entfernt bedrohliche Inhalte oder blockiert die
Seite komplett. Das gleiche macht das Produkt auch mit Uploads. So wird
verhindert, dass Mitarbeiter nicht auf die Idee kommen, beispielsweise
private Porno- oder Nazi-Seiten vom Büro aus zu verwalten. (ma) Clearswift
Tel. (040) 23999-0, Fax (040) 23999-100 E-Mail: presse@clearswift.de Web: www.clearswift.de |