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Rubrik: Produkte/Content Security Geringeres Risiko durch kontrolliertes Surfen am Arbeitsplatz Security-Plattform mit selbstlernenden Filterungsmechanismen für (15.01.07) - Clavister hat ihre SSP Security-Plattform um Filterungsfunktionen für Web-Content erweitert. Dadurch hält das System Angestellte nunmehr vom Besuch von Webseiten mit frag-würdigen Inhalten ab. Somit ist sichergestellt, dass die jeweiligen Unternehmensrichtlinien beim privaten Surfen am Arbeitsplatz eingehalten werden.
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Unter der Bezeichnung "Clavister Security Service Plattform" (SSP) versteht man die Clavister-Produktfamilie der Security-Gateways, Management-Systeme und deren zugehörigen Services. Bei den Clavister Security Gateways handelt es sich um eine ausgereifte xUTM-Produktfamilie (extended UTM), die mit integrierten Funktionen wie Stateful Inspection Firewall, VPN, IDS/IPS, Antiviren-Schutz, Web-Content-Filtering, Traffic Management, Authentifizierung, etc. ausgerüstet ist. Die Systeme erfordern nur einen minimalen Wartungsaufwand und lassen sich von zentraler Stelle aus administrieren. Darüber hinaus bieten diese flexible Konfigurationsmöglichkeiten. Die Produktreihe umfasst fünf Modellfamilien, die das gesamte Spektrum vom Schutz kleinerer Niederlassungen bis hin zu leistungsfähigen geclusterten Systemen im Multi-Gigabit-Bereich für Netzbetreiber abdecken. Das Unternehmen bezeichnet die Content-Filterung in seinen Produkten formell als "Web Content Filtering" (WCF). WCF, das vollständig in Clavisters "CorePlus", dem Herzstück der Security-Plattform, integriert ist, zeichnet sich durch zahlreiche intelligente Funktionen wie zum Beispiel die selbstlernende Kategorisierung von Webseiten, Site-Analyse und vieles mehr aus. Das System wird jede Stunde um Tausende neuer Klassifikationen aktualisiert, die automatisch über das Clavister Service Provisioning Network aufgespielt werden. Clavister WCF setzt auf einem feinmaschigen Kategorisierungsmodell auf, bei dem ein Unter-nehmen selbst entscheidet, welche speziellen Kategorien gestattet werden. So kann beispiels-weise u.a. spezifiziert werden, welche Arten von Sites während verschiedener Tages- und Nach-zeiten besucht werden dürfen. Ebenso kann beispielsweise vorgegeben werden, dass Mitarbeiter privates Online-Banking nur während der Mittagspause oder außerhalb der Arbeitszeit erledigen dürfen. (Clavister: ma) |
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