Rubrik: Produkte/Digitale Signatur

Neues Preismodell der DSV-Gruppe beim Kauf und Einsatz von Signaturkarten

S-Trust Signaturpaket jetzt auch jährlich oder monatlich erhältlich

(01.06.10) - Vom elektronischen Abfallnachweisverfahren über die eVergabe bis zur neuen Verpackungsverordnung: Immer mehr EU-Vorgaben und neue Bestimmungen des Gesetzgebers erfordern den Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur. Für die individuellen Anforderungen unterschiedlicher Anwender entwickelte die DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag) ein neues Preismodell für das S-Trust Signaturpaket, mit dem Kunden beim Kauf und Einsatz der elektro-nischen Signatur flexibel bleiben. So können Kunden künftig selbst bestimmen, wann und wie sie das S-Trust-Signaturpaket bezahlen wollen: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Egal für welche Kundengruppe: Der zentrale Lösungsanbieter für die Sparkassen-Finanzgruppe ermöglicht eine kurzfristige Lieferung der elektronischen Signatur. Die Mindestvertragslaufzeit für das "S-Trust Signaturpaket im Abonnement" beträgt 24 Monate. Die Signaturkarte hat eine Laufzeit bis 12/2014.

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Signaturanwendungen

Durch aktuelle EU-Vorgaben und Gesetzesänderungen gewinnt die elektronische Signatur in vielen Branchen und Bereichen der deutschen Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. So können beispielsweise Vollständigkeitserklärungen für Verkaufsverpackungen seit April 2009 nur noch in elektronischer Form bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegt werden. Ab 2011 sollen auch Steuerberater ihre Daten zunehmend elektronisch signiert an die Finanz-verwaltung übermitteln. Signaturanwendungen wie diese setzen bereits unterschiedliche Branchen und Berufssparten ein, zum Beispiel bei der Teilnahme an der eVergabe, die seit dem 1. Januar 2010 vielfach nur noch mittels elektronischer Signatur möglich ist. Aktuell gefordert sind auch Entsorger der Abfallwirtschaft und Behörden, die Abfallnachweise seit dem 1. April 2010 mithilfe der elektronischen Signatur erbringen müssen. Das Gleiche gilt für die Erzeuger und Beförderer von gefährlichen Abfallgütern, die spätestens ab dem 1. Februar 2011 verpflichtet sind, den elektronischen Nachweisschein zu nutzen. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Einsatz bietet die elektronische Signatur für Firmen weitere Vorteile: Zahlreiche Auftrags- und Geschäftsprozesse können mit ihrer Hilfe problemlos elektronisch abgewickelt werden - von der Rechnungsstellung bis zur Steuerabwicklung.

Zudem wächst derzeit auch die Nachfrage bei Privatkunden und Freiberuflern. Denn viele Sparkassen bieten ihren Kunden inzwischen auch schon Online-Banking mit Signaturkarten an. Mit ELENA, dem elektronischen Entgeldnachweis zum Beantragen bestimmter staatlicher Leistungen, werden Signaturkarten künftig für viele Bürger eine Rolle spielen. (DSV-Gruppe: ma)

 

 

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