|
|
Rubrik: Produkte/Digitale Signatur Bundesnetzagentur bestätigt die Signaturgesetzkonformität des stationären Gesundheits-kartenterminals "eHealth200 BCS" Zudem besteht die Anbindungsmöglichkeit an das Netz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (25.02.11) - SCM Microsystems, Anbieterin von Produkten und Lösungen für die sichere Identifizierung und den gesicherten Austausch elektronischer Informationen und ein Unternehmen der Identive Group, Inc., hat bekannt gegeben, dass die Bundesnetzagentur die Signaturgesetz-konformität des stationären Gesundheitskartenterminal "eHealth200 BCS" bestätigt hat. Das Terminal kann demnach für qualifizierte digitale Signaturen verwendet werden.
Anzeige
Das eHealth200 BCS bietet nun drei zentrale Funktionalitäten aus einer Hand: das Lesen von Gesundheitskarten (eGK), das Lesen von Krankenversichertenkarten sowie die Möglichkeit, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Abrechnungen und Dokumente mittels Signaturkarte (z.B. Heilberufsausweis, HBA) elektronisch unterschreiben und übermitteln können. Zudem kann das eHealth200 BCS mit "KV-SafeNet" verwendet werden: die Anbindungsmöglichkeit an das sichere Netz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KV). Dies ermöglicht die Nutzung der vielfältigen Online-Angebote der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und macht das Gerät zu einem wesentlichen Bestandteil für die elektronischen Leistungsabrechnungen mit den KVen, die im ersten Quartal 2011 für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtend werden. Darüber hinaus erlaubt das Terminal den sicheren Austausch von Daten mit anderen Praxen und medizinischen Einrichtungen, da die digital signierten Daten rechtlich ebenso belastbar sind wie per Hand unterschriebene Dokumente. Bereits seit 2007 sind die SCM-Gesundheitskartenterminals von der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) für die Verarbeitung der elektronischen Gesundheitskarte zugelassen und damit im Rahmen der aktuellen bundesweiten Finanzierungs-vereinbarung für Leistungserbringer durch die KVen voll erstattungsfähig. Die Zulassung gilt auch rückwirkend für alle im Feld befindlichen Geräte, so dass für die Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen, die sich bisher für ein eHealth200 BCS entschieden haben, keine Zusatzkosten entstehen. (SCM Microsystems: ma) |
||
|