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Rubrik: Produkte/Hintergrund Digitale Signaturen - Unterschreiben mit Tastatur Elektronische Unterschrift - notwendig für Wirtschaft und Verwaltung (26.04.05) - Bei einer E-Mail, mit einem kleinen roten Siegel markiert, handelt es sich um ein digital signiertes Mail. Der Absender legt also Wert darauf, dass sein Mail unverändert ankommt, und der Empfänger kann sicher sein, dass es vom angegebenen Absender stammt.
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Transparent wie Ansichtskarten Warum ist Digitale Signatur wichtig? Man wird überschwemmt von Spam-Mails. Darüber hinaus ist es in der elektronischen Welt leicht, E-Mail-Absender zu fälschen oder Mail-Inhalte zu verändern. E-Mails sind insofern mit Ansichtskarten vergleichbar, als sie im Klartext über die Mailserver laufen und damit auch von allen Personen, die dort Zugang haben, gelesen werden können. Deshalb müssen sensiblere Kommunikationen unbedingt entsprechend abgesichert werden. Digitale Signaturen sind das Werkzeug dazu. Damit kann ein E-Mail vom Absender unterschrieben und eindeutig zugeordnet werden. Bei Bedarf kann es der Versender auch verschlüsseln, sodass nur der Empfänger die Nachricht öffnen und lesen kann. Der Empfänger hat die Möglichkeit, die Signatur eines Absenders bei einer vertrauenswürdigen, neutralen Stelle - dem Trust-Center - zu überprüfen. Wozu ist eine Digitale
Signatur nötig? Mit der Bankomatkarte konnte anfangs nur Bargeld außerhalb der Öffnungszeiten der Bankinstitute behoben werden. Heute aber zahlen wir damit in jedem Geschäft, Hotel, Restaurant, beim Schilift oder an der Kinokasse, wir fragen den Kontostand ab und drucken die Kontoauszüge. So auch bei der elektronischen Signatur: Da stellt sich längst nicht mehr die Frage, ob sie benötigt wird, sondern wie möglichst viele Anwendungen damit unterstützt werden können. Bisher war von digitalen Signaturen meistens im Zusammenhang mit E-Government, Amtswegen und Bürgerkarte die Rede. Verständlich, dass die öffentliche Verwaltung besondere Sicherheitsbedürfnisse hat, müssen doch immer Personen identifiziert und Dokumente unterschrieben werden. Die digitale Signatur - die jetzt auch auf jeder Bankomatkarte freigeschaltet werden kann - ermöglicht dies auch in der elektronischen Welt. Die öffentliche Verwaltung ist also ein wesentlicher Treiber für Digitale Signatur. Dennoch greift die Fokussierung auf die elektronischen Amtswege zu kurz: Herr und Frau Österreicher haben so selten mit Behörden zu tun, dass ihr Interesse an Signatur und Bürgerkarte lahm bleibt und ihnen der Nutzen schwer zu vermitteln ist. Erweitert man den Betrachtungswinkel jedoch, so wird bald klar, dass mit digitaler Signatur etwas geschaffen wurde, das auch bei vielen anderen Geschäfts-kontakten hohen Nutzen bringt. Etliche Banken bieten Telebanking bereits mittels Signatur anstatt TAN-Nummer an - die Überweisungen werden einfach digital unterschrieben. Fakturen brauchen nicht gedruckt und per Post verschickt werden, wenn sie auch elektronisch signiert gemailt werden können. Selbst die Korrespondenz in Word oder die Kalkulationen in Excel können mittels Signatur unterschrieben und damit abgesichert werden. Auch Einkäufe können für Lieferant und Käufer besser abgesichert werden. Auch für die bisherigen Einschreiben bzw. RSa- und RSb-Schreiben gibt es ein Äquivalent, welches die nachweisliche Zustellung von Dokumenten in der elektronischen Welt ermöglicht. Dieser Zustellservice ermöglicht die durchgängige elektronische Kommunikation vom Antrag bzw. von der Bestellung einer Leistung bis zur nachweislichen Zustellung. Mit dieser Form wird einerseits eine höhere Zustellqualität erreicht, andererseits liegen die Kosten deutlich unter den bisherigen. Welches Fazit ziehen wir
daraus? Basisdienste des E-Government, wie zum Beispiel digitale
Signatur, erhalten eine völlig neue Relevanz, wenn man ihre Einsatzmöglichkeiten
auf das (E-)Business umlegt. Die Nutzung von E-Government-Tools und
E-Government-Standards für die Entwicklung von privatwirtschaftlichen
Online-Applikationen bringt wesentliche Verbesserung der Qualität und
Kosteneinsparungen für Kunden und Unternehmen. Ein wesentlicher Schritt, die digitale Signatur sowohl im Bereich E-Government als auch im E-Business zu etablieren, ist, die Anzahl der Anwendungsmöglichkeiten zu erhöhen. Erfahrungen im Umgang mit der digitalen Signatur zeigen, dass sowohl auf Seiten der "Lieferanten“ als auch auf Seiten der "Kunden“ eine "kritische Masse“ erforderlich ist, um Chancen und Potenziale auch auszuschöpfen. Effektivität und Effizienz der Digitalen Signatur hängen also davon ab, wie sehr sie auf breiter Basis eingesetzt werden, wobei die privatwirtschaftliche Nutzung einen zentralen Aspekt darstellt. Je mehr Möglichkeiten, je mehr Anwender, desto größer wird der Nutzen. Öffentliche Verwaltung als auch Privatwirtschaft sind gefordert, diesen Nutzen aus dem vorhandenen Potenzial auch tatsächlich zu generieren. Was die Paragraphen dazu sagen Mit dem österreichischen Signaturgesetz wurde bereits 1999 die europaweit erste EU-Richtlinien-konforme Rechtsgrundlage für die digitale Signatur geschaffen. Daneben komplettieren die Signatur-verordnung, das E-Government-Gesetz, die Verwaltungssignaturverordnung, die Zustelldienste-verordnung u. a. m. den rechtlichen Rahmen für diese zentrale E-Government-Basistechnologie. Dieser Rahmen stellt die Digitale Signatur weitgehend der
(konventionellen) eigenhändigen Unterschrift gleich. Diese Rechtsvorschriften
definieren die technischen Erfordernisse betreffend Sicherheit ebenso wie die
Rechte und Pflichten der Benutzer. Damit ist der Grundstein für eine
Qualitätsverbesserung in der elektronischen Kommunikation gelegt. (ICG: ma) |
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