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Rubrik: Produkte/Router/Switches/Security Appliances UTM-Appliance bietet sichere Datenverbindung mit SSL-VPNs Über die SSL-verschlüsselte VPN-Verbindung haben externe Mitarbeiter schnellen und sicheren Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk (
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Mit dem aktuellen Release 1.9 unterstützen die "packetalarm" Unified-Threat-Management-Systeme SSL-VPNs. Über die SSL-verschlüsselte VPN-Verbindung haben externe Mitarbeiter einen schnellen und sicheren Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk. Die Anzahl der VPN-Verbindungen ist softwareseitig nicht limitiert, der dazugehörige SSL-VPN-Client für Windows-Betriebssysteme ist kostenlos. Die Konfiguration des SSL-VPN-Clients ist sehr einfach: Sie erfolgt über eine Konfigurationsdatei, die der Anwender entweder direkt im UTM-System herunterladen kann oder vom Administrator erhält. Ein Doppelklick auf die Konfigurationsdatei durch den Anwender richtet den VPN-Client automatisch ein. Die Quarantänezone für E-Mails mit unerwünschten Inhalten ist jetzt bei den UTM-Systemen "packetalarm UTM1500", "UTM2100" und "UTM2500" auch für SMTP verfügbar: Viren- und Spam-E-Mails können nun direkt auf den UTM-Systemen aussortiert und gespeichert werden. Somit wird die interne IT-Infrastruktur im Unternehmen nicht belastet, da ungewünschte E-Mails erst gar nicht an den internen Mailserver weitergeleitet werden. VLAN-Unterstützung Mit dem Release 1.9 können Administratoren unabhängig von der Anzahl der physischen Ports VLANs (virtuelle LANs) einrichten, beispielsweise für virtuelle demilitarisierte Zonen (DMZ). Eine DMZ ist ein abgetrennter Netzwerkbereich zwischen dem Internet und dem unternehmensinternen Netzwerk. Dort stehen in der Regel Systeme, die von extern erreichbar sein müssen wie E-Mail- oder Webserver. Die Aufteilung in mehrere virtuelle Bereiche erhöht die Sicherheit. Für jedes VLAN kann ein dediziertes und individuelles UTM-Sicherheitsregelwerk definiert werden. Eine weitere Neuerung des Release 1.9 für die packetalarm
UTM-Reihe sind zeitgesteuerte Firewall- und Contentfilter-Regeln: Damit
können Unternehmen beispielsweise bestimmte Webseiten-Kategorien nur für die
Pausenzeiten der Arbeitnehmer freigeben oder den Datenverkehr über einen
Access Point in der DMZ aus Sicherheitsgründen |
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