Rubrik: Produkte/sonstige

"TraceView" macht gesetzeskonforme Analyse von VoIP-Strömen möglich

Software verhindert illegales Abhören der VoIP-Inhalte bzw. -Gespräche

(20.10.11) - Nextragen erweitert ihre "TraceView" Analyse-Software um zahlreiche neue Funktionen und sorgt durch einen speziellen Trace-Modus für das legale Aufzeichnen und die Analyse von Telefongesprächen.

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Treten in einem VoIP-Netzwerk Störungen auf, müssen die Ursachen von den VoIP-Netzadministratoren schnellstmöglich lokalisiert und die Fehler beseitigt werden. Hierbei werden von den Troubleshootern in der Regel an diversen Netzwerkknoten so genannte "Traces" gezogen. Diese Traces können beispielsweise mit Hilfe des Analysewerkszeugs TraceView aufgezeichnet und die Inhalte der Datenströme eingehend analysiert werden.

Das Aufzeichnen von Telefongesprächen - auch im VoIP-Bereich - ist jedoch strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt. Danach wird das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Eine Befugnis zum Aufzeichnen von VoIP-Gesprächen durch die Administration besteht nur dann, wenn die jeweiligen Gesprächs-partner, also die Beschäftigten des Unternehmens und deren Kommunikationspartner, hierin eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

Aus diesem Grund verhindert die neueste Version von TraceView das illegale Abhören der VoIP-Inhalte bzw. -Gespräche. Bei normalen Analysatoren werden die vom Netzwerk gesammelten Daten an den Analysator weitergeleitet. Dabei enthalten die Datenströme auch die VoIP-Daten der erfassten Telefonate und legen die Nutzerdaten illegal auf dem jeweiligen Analysator ab. TraceView sorgt dafür, dass die RTP-Ströme zwar vom Gerät analysiert, aber anschließend nicht auf dem Messgerät abgelegt werden. Nur die Informationen der Schichten 1 bis 4 und die Signalisierungs-daten werden in den Traces verzeichnet. Durch diese Zusatzfunktion ist kein Abhören der Nutzerdaten mehr möglich und der Betriebsrat kann keinen Einspruch mehr gegen eine solche Datenaufzeichnung erheben.

Darüber hinaus unterstützt das Produkt die kommenden IPv6-Protokolle. Dadurch lässt sich die Sosftware sowohl in IP Version 4 als auch IP Version 6 Umgebungen einsetzen und analysiert die jeweiligen protokollspezifischen Merkmale. (Nextragen: ma)

 

 

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