DSGVO: Das müssen Verbraucher jetzt wissen
Datenschutz-Grundverordnung: Was sich ändert: Nach Artikel 13 und 14 der DSGVO muss jeder bei der Erhebung seiner Daten informiert werden über den Zweck, den Empfänger, die Dauer sowie über die Rechte zur Berichtigung, zum Sperren und Löschen der Daten
Verbraucher haben das Recht, umfassend über den Umgang mit ihren Daten informiert zu werden - Nach Artikel 15 dürfen sie erfragen, welche Daten über sie gespeichert werden
Es wird ernst mit der Datenschutz-Grundverordnung: Am 24. Mai 2016 trat die Verordnung der Europäischen Union bereits in Kraft, um die Regeln zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu vereinheitlichen. Ab dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung europaweit von öffentlichen Stellen, aber auch privaten Unternehmen verbindlich anzuwenden.
BullGuard begrüßt die Verordnung: Sie will einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von persönlichen Daten leisten. In der folgenden Übersicht hat das Unternehmen die Rechte aufgestellt, die Verbraucher im Rahmen der DSGVO haben:
Wissenswertes zu den Rechten der Verbraucher im Rahmen der DSGVO
Was sind personenbezogene Daten?
Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Welche das sind, ist in Artikel 4 der Verordnung festgehalten: sämtliche Informationen, die zur Identifizierung einer Person beitragen. Dazu gehören Name, Kennnummer, Standortdaten oder sonstige Merkmale physischer, physiologischer, genetischer, psychischer, wirtschaftlicher, kultureller oder sozialer Art.
Für wen gilt die DSGVO?
An die DSGVO müssen sich alle öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen in der Europäischen Union halten. Sie gilt aber auch für Unternehmen außerhalb Europas, wenn sie ihre Waren oder Dienstleistungen im europäischen Markt anbieten. Betroffen sind also auch Google, Facebook und Co..
Genehmigung ist Verbrauchersache
Die Datenspeicherung und Verarbeitung darf ausdrücklich nur nach Einwilligung durch den Verbraucher erfolgen. An dieser Tatsache ändert sich auch nichts nach der neuen Regelung. Damit Informationen über eine Person gespeichert werden dürfen, muss diese freiwillig ihre Einwilligung gegeben haben und wissen, wie die Daten genutzt werden.
Was sich ändert: Nach Artikel 13 und 14 der DSGVO muss jeder bei der Erhebung seiner Daten informiert werden über den Zweck, den Empfänger, die Dauer sowie über die Rechte zur Berichtigung, zum Sperren und Löschen der Daten. Sollte sich die Art der Nutzung ändern, muss das Unternehmen den betroffenen Verbraucher darüber informieren.
Transparenz über Verarbeitung und Speicherung
Verbraucher haben das Recht, umfassend über den Umgang mit ihren Daten informiert zu werden. Nach Artikel 15 dürfen sie erfragen, welche Daten über sie gespeichert werden. Unternehmen müssen diese Informationen laut Artikel 12 in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache liefern.
Informationspflicht bei Hackerangriffen
Unternehmen müssen Hackerangriffe innerhalb von 72 Stunden an nationale Sicherheitsbehörden melden und auch die betroffenen Verbraucher informieren. Diese Regel gilt für alle Datenschutzverstöße, die ein Risiko für die gespeicherten persönlichen Daten darstellen. Ein Vorfall wie bei Uber, wo ein Datenklau erst nach über einem Jahr veröffentlicht wurde, soll es damit nicht mehr geben.
Recht auf Berichtigung
Verbraucher können nach Artikel 16 die Korrektur falscher Daten verlangen. Außerdem haben sie in bestimmten Fällen nach Artikel 18 das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung.
Recht auf Vergessenwerden
Verbraucher haben das Recht, Unternehmen gezielt zur Löschung ihrer persönlichen Daten aufzufordern. Diese Möglichkeit bestand bisher zwar auch, musste jedoch gerichtlich durchgesetzt werden. Jetzt ist dieser Anspruch in Artikel 17 der DSGVO verankert.
Recht auf Datenportabilität
Eine weitere Neuerung ist das Recht auf sogenannte Datenportabilität, also Datenübertragung. Sie ist im Artikel 18 der DSGVO geregelt und bedeutet, dass Verbraucher ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format verlangen können, um die Informationen dann an einen anderen Anbieter zu übermitteln. Darüber hinaus müssen Unternehmen die Daten direkt an den anderen Anbieter weiterleiten, wenn der Verbraucher das fordert.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung stärkt die Position der Verbraucher hinsichtlich des Umgangs mit ihren persönlichen Daten. Doch in den Formulierungen der DSGVO wird auch deutlich, dass Privatpersonen ihre Rechte gegenüber Unternehmen aktiv einfordern müssen. Der Erfolg der neuen Regelung wird davon abhängen, wie umfassend Verbraucher von ihren neuen Rechten Gebrauch machen.
(BullGuard: ra)
eingetragen: 10.02.18
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