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Bundesregierung: Bundesbehörden setzten die vom Chaos Computer Club analysierte Software nicht ein Der Einsatz so genannter "Staatstrojaner" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/7760) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7104). Darin betont die Bundesregierung, dass die durch den Chaos Computer Club (CCC) analysierte und als "Bundestrojaner" bezeichnete Software nicht von Behörden des Bundes eingesetzt worden sei. Die Bundesregierung verfüge nicht über eigene Erkenntnisse darüber, ob Behörden der Länder diese Software eingesetzt haben. Lesen Sie weiter: Eingesetzte Software sei in jedem Einzelfall durch Anwendungstests auf die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben geprüft worden Wer hat wann wem den Auftrag zur Entwicklung der vom CCC analysierten Schadsoftware gegeben? Den "Einsatz staatlicher Schadprogramme zur Computerspionage ('Staatstrojaner')" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/7104). Darin verweist die Fraktion auf eine am 8. Okto-ber 2011 veröffentlichte Analyse der Hamburger Chaos Computer Club (CCC) eines ihm in mehrfacher Ausführung zugespielten Bundestrojaners zur Computerspionage. Lesen Sie weiter: Linksfraktion fragt nach Einsatz von "Staatstrojanern" Neue Version des Bundestrojaners soll ebenfalls eklatante Sicherheitsmängel und die bereits bekannten verfassungswidrigen Programmfunktionen aufweisen Der Chaos Computer Club (CCC) hat am 26. Oktober die Analyse einer neuen Version des Staatstrojaners veröffentlicht. Angesichts der erschreckenden Befunde unterstreicht die Piratenpartei ihre Forderungen nach einem sofortigen Einsatzstopp und Verbot derartiger Programme, einer vollständigen Aufklärung sowie rechtlicher und personeller Konsequenzen für die Verantwortlichen. Lesen Sie weiter: Piratenpartei: "Auch 2010 unterstützte der Staatstrojaner das Nachladen von Funktionen" Staatstrojaner: Piratenpartei fordert umfangreiche Konsequenzen nach angeblichem Verfassungsbruch Die Piratenpartei ist entsetzt über den nach ihrer Meinung "systematischen Verfassungsbruch" und die Versuche der Verantwortlichen, die Vorgänge um den Bundestrojaner zu verharmlosen oder zu vertuschen. Die Piraten fordern die vollständige Aufklärung sowie rechtliche und personelle Konsequenzen. Lesen Sie weiter: Bundestrojaner: "Echte Bewährungsprobe für den Rechtsstaat" Bundestrojaner: Das BKA habe keinen Verfassungsbruch begangen, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke Der Innenausschuss hat sich intensiv mit dem umstrittenen Einsatz so genannter Staatstrojaner befasst. Hintergrund war die Kritik des Chaos Computer Club (CCC) an einer Trojanerversion zum Abhören von verschlüsselten Telefonaten über das Internet, der so genannten Quellen-TKÜ. Nach Angaben des Clubs kann die Software mehr als erlaubt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wandte sich in der Ausschusssitzung entschieden gegen Unterstellungen, dass "unsere Beamte mehr machen, als sie dürfen". Lesen Sie weiter: Innenausschuss des Bundestages beriet über den Einsatz so genannter Staatstrojaner Neues vom Staastrojaner: Kaspersky berichtet vom "großen Bruder" des bekannten Backdoor-Trojaners Die Kaspersky-Analysten Tillmann Werner und Stefan Ortloff berichten neue Details zum so genannten "Staatstrojaner". Nachdem am 11. Oktober 2011 die Analysten von F-Secure über eine eventuelle Installationskomponente des vom Chaos Computer Club entdeckten Backdoor-Trojaners schrieben, konnten Werner und Ortloff mit Hilfe des von F-Secure überlassenen Materials diesen so genannten "Dropper" genauer analysieren. Lesen Sie weiter: Trojaner kann nicht nur unter 32-Bit-Versionen von Windows aktiv werden, sondern auch auf 64-Bit-Versionen Chaos Computer Club stellt nach Analyse fest: BKA-"Bundestrojaner" kann zusätzliche Schadprogramme installieren Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Analyse des "Staatstrojaners" veröffentlicht. Darauf weist jetzt die Piratenpartei hin. In dieser Analyse werde deutlich, dass der Bundestrojaner unter anderem zusätzliche Schadprogramme nachladen und installieren könne sowie massive Sicherheitslücken enthalte. Für die Überwachung würden auch Server in den USA genutzt. Lesen Sie weiter: Piratenpartei sieht einen "gezielten Angriff auf das Grundgesetz" Wilde Beuger Solmecke: "Bundestrojaner ist verfassungskonform - Einsatz muss allerdings von einem Richter erlaubt werden" Selbst wenn die Erkenntnisse des CCC (Chaos Computer Club) über den so genannten "Bundestrojaner" sich als wahr erweisen sollten, so verstößt die Existenz einer solchen Software nicht per se gegen unsere Verfassung. Das stellte jetzt die Medien-Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in einer Pressemitteilung fest. Lesen Sie weiter: BKA-Trojaner: Eindeutig ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht liege vor, wenn die ausgespähten Daten auf amerikanischen Servern zwischenspeichert würden Bitkom: Möglicher Vertrauensverlust durch Überwachungssoftware - Hohe Hürden für Online-Durchsuchungen nötig Zu Berichten, wonach staatliche Stellen eine Überwachungssoftware für Computer ohne rechtliche Grundlage eingesetzt haben könnten, sagte der Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom, Prof. Dieter Kempf: "Das Bundesverfassungsgericht hat aus guten Gründen sehr hohe Hürden für Online-Durchsuchungen angesetzt. Wenn der Staat Computer überwacht, muss das selbstverständlich verfassungskonform sein, sonst wird das Vertrauen von Bürgern und Unternehmen in moderne Kommunikation zerstört..." Lesen Sie weiter: "Vorwürfe des Chaos Computer Club müssen im Interesse aller Internetnutzer schnellstmöglich aufgeklärt werden" Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich äußert sich zu vermeintlichem Einsatz von Trojanern Zu dem vermeintlichen Einsatz von so genannten Trojanern durch Sicherheitsbehörden äußerte sich Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich wie folgt: "Es gibt bislang keinerlei Hinweise, dass die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die vom CCC untersuchte Software eingesetzt haben…." Lesen Sie weiter: "Überwachungsmaßnahmen finden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben statt" Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Die dem CCC zugespielte Software kann einem Ermittlungsverfahren der Bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass die so genannte Quellen-TKÜ, das Abhören verschlüsselter Telekommunikation, eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme zur Strafverfolgung im Kampf gegen schwere Verbrechen ist. Lesen Sie weiter: Abhören verschlüsselter Telekommunikation sei stets im rechtlichen Rahmen erfolgt - Der Landesdatenschutzbeauftragte sei in die Überprüfung involviert Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar äußert sich zur "Staatstrojanerdebatte 2.0: Der Gesetzgeber ist gefordert!" Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), äußert sich zur aktuellen Debatte um den Staatstrojaner in seinem Blog: "Die Diskussion über den so genannten 'Staatstrojaner' hat ein zweites Mal Politik und Öffentlichkeit erreicht. Die erste Debatte begann vor fünf Jahren unter dem Stichwort 'Online-Durchsuchung' und endete mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts…." Lesen Sie weiter: "Bis heute gibt es keinerlei explizite Regelungen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung" Einsatz der "Bundestrojaners" in bayerischer Version: Piratenpartei Bayern erstattet Strafanzeige Die Piratenpartei Bayern erstattete jetzt zusammen mit dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union wegen der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware "Bayerntrojaner" Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann, den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen weitere beteiligte Personen. Lesen Sie weiter: Piratenpartei: "Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen" BKA-Trojaner alias "Backdoor.R2D2.a": Eine exakte Aussage zur Verbreitung des Schädlings ist nach Einschätzung des Sicherheitsexperten nur schwer möglich Als Herstellerin von Antiviren-Lösungen hat G Data bereits 2007 klar Stellung im Rahmen der "Bundestrojaner-Diskussion" bezogen und Hintertüren in Virenschutzlösungen für Ermittlungszwecke eine klare Absage erteilt. An dieser Position hat sich auch im aktuellen Fall nichts geändert und der als so genannter "BKA-Trojaner" bekannte Computerschädling wurde von G Data-Sicherheitslösungen als "Backdoor.R2D2.a" erkannt und entsprechend abgewehrt. Lesen Sie weiter: G Data: Klare Absage an Hintertüren in Virenschutzlösungen für Ermittlungszwecke Kostenloses Tool zur Entdeckung und Beseitigung des "Bundestrojaners" Der Bundestrojaner wurde vom Chaos Computer Club (CCC) gehackt. Nach der Analyse der Überwachungssoftware (Staatstrojaner) erheben die Computer-Fachleute des CCC schwere Vorwürfe gegenüber staatlichen Stellen. Ermittlungsbehörden würden nach Ansicht des CCC mit dem Einsatz des Trojaners massiv gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 verstoßen und sich damit über das Grundsatzurteil des Gerichtes hinwegsetzen. weiter >>> Lesen Sie weiter: Computer, die mit dem Trojaner infiltriert wurden, ermöglichen den Behörden, Screenshots von allen Aktivitäten am Computer zu erstellen Bundestrojaner: F-Secure schließt Vereinbarungen mit staatlichen Ermittlungsstellen aus Am vergangenen Samstag gab der Chaos Computer Club bekannt, den Bundestrojaner gehackt zu haben. Dass nun auch Sicherheitsanbieter ins Zentrum der Aufmerksamkeit geraten, liegt auf der Hand. Gab es doch bereits im Jahr 2001 im Fall "Magic Lantern" den Vorwurf, Antivirenprogramm-hersteller wollten die Entdeckung jenes Spionageprogramms durch eine Hintertür in der jeweiligen Sicherheitssoftware verhindern. Lesen Sie weiter: Kunden von F-Secure seien zu keiner Zeit von einem Hacker-Angriff aus dem Internet gefährdet gewesen Tool zum Aufspüren des Bundestrojaners für 64-Bit-Systeme erhältlich Nach intensiver Analyse der bisher bekannten 32-Bit-Version des Bundestrojaners, ist es dem Unternehmen ArchiCrypt nach eigenen Angaben gelungen, ein Tool zu entwickeln, dass nun auch 64-Bit kompatibel ist. Der Bundestrojaner, der vom Chaos Computer Club (CCC) gehackt wurde, war in den letzten Tagen das Top Thema aller Medien in Deutschland. Lesen Sie weiter: Spionagedateien werden mit Namen und Pfad benannt, müssen jedoch manuell vom System entfernt werden Gestaffelte Verteidigungslinien: Mit "BullGuard Internet Security 12" auch vor "Staatstrojaner" sicher BullGuard bietet mit "BullGuard Internet Security 12" laut eigenen Angaben umfassenden Schutz vor Schadsoftware. Dank der verhaltensbasierten Virenerkennung können Viren und Trojaner, wie beispielsweise der "Staatstrojaner" bzw. "Bundestrojaner", weitaus eher erkannt werden als durch die traditionelle Virenerkennung. Lesen Sie weiter: Trojaner frühzeitig erkennen und neutralisieren - Keine Ausnahme für Spionagesoftware vom Staat Mit Hardware-Sicherheitslösung Staatstrojaner in Zukunft abwehren Bei der Lösung "Juzt-Reboot" handelt es sich um eine Data Recovery-Karte, die Datensicherung und Systemwiederherstellung miteinander kombiniert und so das Betriebssystem vor Viren, Würmern, Bots und Trojanern - ob von Kriminellen oder von Behörden - schützen soll. Lesen Sie weiter: Informationen über die Abwehr von Bundestrojaner ein Thema |
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