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05.05.15 - IT Security-Telegramm


Compliance wird immer wichtiger. Unternehmen müssen umfangreiche gesetzliche Vorgaben und Richtlinien einhalten und deren Befolgung auch nachweisen
Global tätige Unternehmen aller Branchen sind neben nationalen Regeln auch an landesübergreifende Gesetze gebunden: Innerhalb der EU gehört dazu beispielsweise die European Union Data Protection Directive (EU DPD)



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Schwerpunkt: IT-Sicherheit im Kontext von Compliance

05.05.15 - Schwerpunkt: IT-Sicherheit im Kontext von Compliance
An der Umsetzung von Compliance im Unternehmen sind viele Abteilungen beteiligt. Dazu zählen nicht nur die Interne Revision, Rechtsabteilung, das Risiko-Management oder Anti-Fraud-Management, sondern auch die Konzernsicherheit. Vor allem die IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil einer umfassenden nicht nur die IT abdeckenden Compliance-Strategie im Unternehmen.

05.05.15 - Anspruch und Wirklichkeit beim Datenschutz klaffen zunehmend auseinander
"Die Notwendigkeit zum Schutz digitaler Grundrechte und die realen Möglichkeiten des Schutzes klaffen zunehmend auseinander." So lässt sich knapp der 35. Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zusammenfassen. Diese Aussage beruht darauf, dass die Möglichkeiten zur Verletzung der digitalen Grundrechte sowie die tatsächlich bekannt gewordenen Verstöße massiv zugenommen haben. Zugleich stagnieren die Möglichkeiten zur Abwehr der Angriffe sowie die tatsächlich umgesetzten Gegenmaßnahmen. Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung des Datenschutzes und der digitalen Freiheitsrechte in den letzten zwei Jahren sind die Enthüllungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden über die Überwachung des Internet durch die US-amerikanischen und britischen Geheimdienste NSA und GCHQ.

05.05.15 - Compliance-Vorgaben: Ob Bundesdatenschutzgesetz, GDPdU, MaRisk, Basel II und III oder Sarbanes-Oxley – all diese Regelwerke halten die unzähligen Anforderungen an die Compliance eines Unternehmens fest
Compliance wird immer wichtiger. Unternehmen müssen umfangreiche gesetzliche Vorgaben und Richtlinien einhalten und deren Befolgung auch nachweisen. Bei Rechtsverletzungen drohen empfindliche Strafen und ein erheblicher Imageschaden. Doch viele Firmen sind mit dem Compliance-Management überfordert. Abhilfe schafft hier ein pragmatischer, IT-gestützter Ansatz wie das Compliance-Framework von Computacenter, das die Regularien mit den entsprechenden IT- und Geschäftsprozessen verzahnt und Abweichungen erkennt. Compliance gilt für alle Fachbereiche eines Unternehmens, auch für die IT-Abteilung. In den meisten Unternehmen sind heutzutage alle Daten elektronisch gespeichert und sämtliche Geschäftsprozesse in Software abgebildet. Angesichts der zentralen Rolle der IT fordert der Gesetzgeber verstärkt IT-Sicherheit und Datenschutz. Daher ist IT-Compliance oft geschäftskritisch für Unternehmen.

05.05.15 - HSM stellen sicher, dass Unternehmen aller Branchen ihre Vorgaben für die IT-Compliance erfüllen können
Die Vertraulichkeit und Integrität von Daten ist unverzichtbar – nicht zuletzt auch aus Compliance-Gründen. Eine Grundlage dafür: Die konsequente Verschlüsselung von wichtigen Informationen. Ein besonders hohes Schutzniveau bieten Hardware-basierte Verschlüsselungssysteme, so genannte Hardware Security Module (HSM). Zur Sicherung von Daten und Transaktionen sind kryptographische Verfahren unverzichtbar. Sie umfassen zwei Bereiche: Das Erzeugen, Speichern und Verwalten von Schlüsseln sowie die Anwendung für die Signaturerstellung und Verschlüsselung mit diesen kryptographischen Schlüsseln.

05.05.15 - Chance IT-Sicherheitsgesetz: Ohne Engagement keine Sicherheit in der Industrie
Das IT-Sicherheitsgesetz – das erste seiner Art in Deutschland – ist vom Kabinett verabschiedet worden und liegt nun im Bundestag zur Beratung. Es ist ein Anfang und eine Chance für Unternehmen, um sich vor Angriffen zu schützen. Die Notwendigkeit dieser Gesetzgebung ist offenkundig: Das zivile Leben in Deutschland darf nicht durch Cyberattacken beeinträchtigt werden. Besonders das Thema Wirtschaftspionage soll mit dem Gesetz adressiert werden, denn beinahe jede Woche werden neue Angriffe auf Unternehmens- und Organisationsstrukturen gemeldet. Offensichtlich ist es für Wirtschaftskriminelle, politische Akteure und Cyberterroristen immer noch viel zu einfach, in die Infrastrukturen einzudringen, zu sabotieren und Daten zu entwenden. Vollständig verhindern wird das IT-Sicherheitsgesetz diese Attacken nicht, es soll aber zumindest die gröbsten Sicherheitslücken beseitigen. Es soll unter anderem sicherstellen, dass es ein dokumentiertes Sicherheitsmanagement gibt und dass alle sicherheitskritischen Elemente in der IT-Infrastruktur im Unternehmen identifiziert und ganzheitlich überwacht werden.

05.05.15 - Im internationalen Geschäftsverkehr sowie im Umgang mit Personendaten gelten verbindliche Vorgaben zum Datenschutz
Global tätige Unternehmen aller Branchen sind neben nationalen Regeln auch an landesübergreifende Gesetze gebunden. Innerhalb der EU gehört dazu beispielsweise die European Union Data Protection Directive (EU DPD). Die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG regelt den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten. Da alle EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet waren, sind die Bestimmungen für alle in Europa tätigen Organisationen verbindlich. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Regulatorien für einzelne Branchen. So hat sich etwa in der Gesundheitsbranche mit dem Health Information Portability and Accountability Act (HIPAA) ein Standard etabliert. Das US-Bundesgesetz beinhaltet umfassende Regelungen zum amerikanischen Gesundheitssektor und zu Krankenversicherungen. HIPAA schreibt nicht nur generell den Schutz von Patienteninformationen vor, sondern insbesondere deren verschlüsselte Übertragung. Auch im US-Gesundheitssektor aktive europäische Unternehmen sind an diese Vorschriften gebunden.

05.05.15 - Ob KMU oder Konzern: Hilfe gegen Datenklau von innen tut Not
Ob KMU oder Großkonzern: Heute besitzt jedes Unternehmen sensible Daten, die nicht in falsche Hände geraten sollten. Doch Datenklau geschieht nicht nur durch Angriffe von außen – auch intern gibt es eine Schwachstelle: den Umgang mit den Zugriffsrechten. Access Governance geht also alle an, denn gerade hier entstehen Sicherheitslücken. Oft genug wird im Arbeitsalltag "vergessen", eine gegebene Zugriffsberechtigung zurückzunehmen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Kollege das Unternehmen verlässt oder ein Externer sein Projekt abgeschlossen hat. Diese vermeintliche "Kleinigkeit" kann im schlimmsten Fall fatale Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen. Für die Finanzbranche oder Unternehmen, die in ähnlich sensiblen Bereichen agieren, gelten beim Thema Access Governance strenge Vorschriften, welche u. a. die BaFin vorgibt und kontrolliert. Hier soll jeder nur die Zugriffsberechtigungen besitzen, die aufgrund der Funktion im Unternehmen auch benötigt werden.

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