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22.02.19 - IT Security-Telegramm


Drohnen mit Kamera erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – privat wie beruflich
Jedoch ermöglicht die Kamera der Drohne auch das mehr oder weniger umfassende Überwachen von Mitbürgern



22.02.19 - CBL Datenrettung stellt hardwareverschlüsselte Smartphone-Daten wieder her
Wer wertvolle Daten auf einem Handy hat, sollte es im Fall eines Schadens immer zunächst zur Datenrettung geben, bevor eine Reparatur des Geräts versucht wird. CBL Datenrettung weist darauf hin, dass dies in besonderem Maße für Smartphones mit Hardwareverschlüsselung gilt, wie iPhone X, Samsung Galaxy S8 oder Huawei P20. Der Grund: Während sonst das Chip-off-Verfahren auch bei stark beschädigten Geräten noch zur erfolgreichen Datenrettung führen kann, ist die Datenrettung bei Geräten mit Hardwareverschlüsselung noch aufwändiger. Hierbei muss man den Speicherchip und eine Kombination aus mehreren Bauteilen auf dem Mainboard, die das Sicherheitsmerkmal ergeben, gemeinsam provisorisch wieder zum Laufen bringen, um an die entschlüsselten Daten zu kommen.

22.02.19 - Ein guter Weg einige der Risiken, die mit der Cloud und mit Multi-Cloud-Umgebungen verbunden sind zu senken ist es eine Verschlüsselungslösung einzusetzen
Thales veröffentlichte ihren jährlichen "Data Threat Report" (DTR). Bereits zum sechsten Mal in Folge widmet sich der Bericht der digitalen Transformation und dem was sie für Unternehmen und deren Datenschutzbestrebungen konkret bedeutet. Heutzutage existiert praktisch keine Geschäftstätigkeit mehr, bei der nicht sensible Daten entweder in der Cloud oder über Server mit einer Internetverbindung ausgetauscht, verwaltet oder gespeichert werden. Und mehr als 71 Prozent der befragten Organisationen verwenden vertrauliche Daten auch in der Cloud.

22.02.19 - Werden mit der Drohnenkamera Menschen aufgenommen, könnte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vorliegen
Drohnen mit Kamera erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – privat wie beruflich. Jedoch ermöglicht die Kamera der Drohne auch das mehr oder weniger umfassende Überwachen von Mitbürgern. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) existiert im § 6b eine spezielle Regelung zum Thema Videoüberwachung. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group Consulting aufmerksam. Demnach ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist."

22.02.19 - APT39: Iranische Cyber-Spionagegruppe mit Spezialisierung auf personenbezogene Daten
Im Dezember 2018 identifizierte FireEye APT39 als eine iranische Cyber-Spionagegruppe, die mit dem weitreichenden Diebstahl persönlicher Daten in Verbindung steht. Seit November 2014 hat FireEye Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Gruppe verfolgt, um Organisationen vor APT39 zu schützen. Mit ihrem Fokus auf personenbezogenen Daten unterscheidet sich APT39 von anderen iranischen Gruppen, die FireEye beobachtet und die mit Einflussoperationen, Störungsangriffen und anderen Bedrohungen in Verbindung stehen. Mit dem Fokus auf personenbezogene Daten soll APT39 wahrscheinlich Überwachungs- und Verfolgungsoperationen im nationalen Interesse des Irans unterstützen, oder zusätzliche Zugangsmöglichkeiten und -Vektoren für spätere Kampagnen vorbereiten.


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