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Meldepflicht für erfolgte Attacken


Neues IT-Sicherheitsgesetz: Unternehmen sind nahezu unvorbereitet
Ein für die IT-Sicherheit eigentlich dringend erforderliches Information Security Management System (ISMS) eine unbekannte Größe

(26.06.15) - Am 12. Juni beschloss der Bundestag ein neues IT-Sicherheitsgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor Cyberangriffen. Sven Steinert, Berater für Informationssicherheit und Datenschutz bei AirITSystems, über das umstrittene Gesetz:

"Das neue Gesetz betrifft circa 2.000 Unternehmen, die zum größten Teil einen enormen Nachholbedarf an IT-Sicherheit haben und heute nahezu unvorbereitet mit der neuen Gesetzgebung konfrontiert werden. Erfahrungsgemäß sind beispielsweise Stadtwerke oder Krankenhäuser in ihren IT-Abteilungen personell eher dünn aufgestellt. Ein für die IT-Sicherheit eigentlich dringend erforderliches Information Security Management System (ISMS) ist dort meistens eine unbekannte Größe.

Lesen Sie zum Thema "Compliance" auch: Compliance-Magazin.de (www.compliancemagazin.de)

Zudem legen davon betroffene Unternehmen das Gesetz unterschiedlich aus – sogar betriebsintern. Einige tendieren zu der Grundhaltung, nur technische Gewerke abseits der IT zu verpflichten. So ist bei manchem Stadtwerk nach dieser Auffassung nur die Leitwarte als kritische Infrastruktur betroffen. Die IT mit den typischen EDV-Services der Office-Bereitstellung, ERP-Systemen etc. klammern Entscheider gerne aus, um Ausgaben für IT-Sicherheit zu vermeiden. Faktisch ist allerdings die Verzahnung von IT und den Leitstellennetzen bereits sehr hoch und muss zwingend ganzheitlich betrachtet werden. Leitstellen und technische Gewerke sind längst IT-Systeme. Moderne Leitstände oder auch profane Gebäudetechnik "sprechen heute IT" und sind ohne zentrale IT-Services aus dem Rechenzentrum heraus bald nicht mehr zu betreiben.

Häufiger Kritikpunkt des Gesetzes ist die Meldepflicht für erfolgte Attacken auf kritische Infrastrukturen. Betroffene Unternehmen empfinden diese als Zumutung, da der Mehrwert zunächst nicht transparent ist.

Das BSI hat den Auftrag, aus den anonymisierten Meldungen Gefährdungspotenziale für andere Unternehmen abzuleiten und diese frühzeitig zu warnen. Wie effizient das Vorgehen letztendlich ist, bleibt zunächst offen. Wenn die Meldepflicht effektiv umgesetzt wird und das Gesetz nicht nur zu einem höheren Grad an IT-Sicherheit, sondern auch zu mehr Verständnis für dessen Notwendigkeit führt, ist das Gesetz sinnvoll. Ob die Chance genutzt wird, hängt auch vom Geschick der CIOs ab. Einen besonderen Anreiz fügte die Bundesregierung noch kurz vor Beschluss des Gesetzes ein: Bußgelder von einer Höhe bis zu 100.000 Euro."

Seit dem ersten Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes im Jahr 2014 stehen die darin enthaltenen Richtlinien in der Diskussion. Jetzt hat der Bundestag das Gesetz offiziell beschlossen. Es ist ein wichtiger Baustein der Initiative zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Zu KRITIS gehören unter anderem die Branchen Energie, Verkehr, Finanzen und Telekommunikation."
(AirITSystems: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

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    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.