- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Kommentare & Meinungen

Hackerangriff auf unsere Verkehrssysteme


Hackerangriff auf die Nürnberger U-Bahn? - IT-Systeme werden in der Regel mit allen möglichen passiven und statischen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenprogrammen, Firewalls oder NAC gesichert
Diese Maßnahmen sind aber bei weitem nicht ausreichend sind

Von Joachim Haas, Arxan Technologies

(18.02.15) - Mit einem Beitrag über einen möglichen Hackerangriff auf die Nürnberger U-Bahn schockierte der Bayerische Rundfunk am 13. Januar seine Zuschauer. Bereits Ende November 2014, so wurde berichtet, soll es einem IT-Experten auf einem Kongress in München in einer Simulation gelungen sein, sich in das Leitsystem eines U-Bahn-Systems einzuwählen. Für den Hacker war es daraufhin problemlos möglich, u.a. die Geschwindigkeit oder die Türsteuerung der U-Bahn fremdzusteuern.

Der Beitrag hinterlässt Verunsicherung: Ist ein solcher Hack, wie ihn die Simulation zeigte, auch in Realität möglich? Besteht die Gefahr von Hackerangriffen auf U-Bahn-, Zug- und Flugverkehr, auch wenn Unternehmen und IT-Sicherheitsverantwortliche dies gerne verneinen?

Unsere IT-Systeme werden in der Regel mit allen möglichen passiven und statischen Sicherheitsmaßnahmen wie Virenprogrammen, Firewalls oder NAC gesichert. Dass diese Maßnahmen aber bei weitem nicht ausreichend sind, um uns vor Cyberkriminalität zu schützen, sollte inzwischen jedem klar sein. Fakt ist: Die meisten Systeme sind nicht angriffssicher und die Hersteller von Sicherheitssoftware laufen einem stets sich (sehr schnell) bewegenden Ziel hinterher.

Eine deutlich bessere Beherrschung der Cyberkriminalität kann nur erreicht werden durch die Entwicklung von Softwareprogrammen, die die Sicherheit bereits in ihrem Inneren tragen. Nur so können Anwendungen – etwa zur Systemsteuerung – in der Lage sein, sich selbst zu verteidigen, Angriffe selbstständig zu erkennen und abzuwehren und mögliche Schäden automatisch zu korrigieren. All dies ist möglich und wird von namhaften Unternehmen weltweit bereits umgesetzt! Dass die Technologie der App-Härtung dennoch so spärlich eingesetzt wird, liegt meiner Meinung nach einerseits am Mangel an IT-Sicherheitsexperten und andererseits an der Scheu der Unternehmen vor größeren Investitionen. Solange dies so bleibt, sind unsere Verkehrssysteme von Hackern bedroht! (Arxan Technologies: ra)

Arxan Technologies: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Abbild der momentanen IoT-Sicherheit

    Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Wenn der Datenschutz dem Gesetz ein Bein stellt

    Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.

  • Schutz der eigenen Mitarbeiter

    Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.

  • Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones

    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.