CIOs und CISOs müssen sich endlich eingestehen, dass sie mit herkömmlichen Sicherheitstechnologien nicht mehr weit kommen BSI Lagebericht IT-Sicherheit in Deutschland 2019: Die Lage ist ernst, aber beherrschbar
Von Matthias Canisius, Regional Director CEE, SentinelOne
Der Grundtenor des neuen BSI-Lageberichts ähnelt dem des letzten Jahres: So ist die Qualität der Cyber-Angriffe weiter gestiegen und die Bedrohungslage in Deutschland anhaltend hoch. 300.000 bis 400.000 neue Schadprogramme täglich und die Tatsache, dass Cyberkriminelle immer häufiger Techniken nutzen, die bisher nur von staatlichen Geheimdiensten und bei Advanced Persistent Threats (APTs) eingesetzt werden, verlangen den Sicherheitsverantwortlichen viel ab.
Auch wenn der Sturm noch so wüten mag, so muss man sich immer wieder bewusst machen, dass der Kampf gegen Cyberkriminalität kein aussichtsloser ist. Denn wie BSI-Präsident Arne Schönbaum richtig sagte, können auch hochentwickelte "Cyber-Angriffe erfolgreich abgewehrt werden, wenn IT-Sicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden.
Und hier kommen wir zum Punkt: CIOs und CISOs müssen sich endlich eingestehen, dass sie mit herkömmlichen Sicherheitstechnologien nicht mehr weit kommen. Der Blick über den Tellerrand und das Hinterfragen bisheriger Paradigmen ist dabei unausweichlich.
Insbesondere die enorme Durchschlagwirkung des E-Mail-Trojaners Emotet – laut Arne Schönbaum der momentane "König der Schadsoftwaren" – zeigt, wie schwer es Unternehmen und Behörden immer noch fällt, Malware zu identifizieren und vor allem zu stoppen. Dass eine große Behörde wie das Berliner Kammergericht mit 150 Richtern und 370 Justizbediensteten nach einem Emotet-Befall seit nunmehr drei (!) Wochen nur im Notbetrieb arbeiten kann, ist nur die Spitze des Eisberges und hätte mit den richtigen Maßnahmen verhindert werden können.
Was IT-Abteilungen brauchen ist absolute Transparenz am Endpunkt, die es erlaubt, schädliches Verhalten in Echtzeit und unabhängig von Signaturen wirksam zu identifizieren, und betroffene Systeme sofort und automatisch z isolieren. Um künstliche Intelligenz und Automation wird man dabei zukünftig nicht mehr herumkommen, da die Aggressivität der Angreifer und der Fachkräftemangel im Cyberumfeld Technologien erfordern, die manuelles Eingreifen und ein Auswerten der Bedrohungen weitgehend hinfällig machen." (SentinelOne: ra)
eingetragen: 27.10.19 Newsletterlauf: 27.11.19
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Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.
Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.
Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.
Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.