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Datenschutz und Regulierung


Verschlüsselung von Messaging-Diensten wie WhatsApp
Pollmann, CEO von Utimaco: "Wir beobachten den fortschreitenden Interessenskonflikt im Verständnis von Privatsphäre über die Grenzen der EU hinaus"

(13.01.15) - WhatsApp hat nach jahrelanger Kritik eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für den gleichnamigen Messenger-Dienst angekündigt. Malte Pollmann, CEO von Utimaco, erklärt, wieso dieser Schritt schon lange überfällig war.

"Das Sicherheitsbewusstsein der Bürger ist schon seit langem geschärft, besonders durch die seit mehr als einem Jahr anhaltenden Enthüllungen von Edward Snowden zu den Überwachungsmethoden von NSA und GCHQ. Nicht nur IT-affine Konsumenten wissen um die Bedeutung der digitalen Sicherheit als essentiellem Gut. Das manifestierte sich unter anderem in der mehrfach geforderten Implementierung von Sicherheitsfunktionen in bekannten Diensten sowie Messenger-Apps.

Wir begrüßen, dass Messaging-Dienste, wie Threema oder WhatsApp, Technologien wie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einführen und damit einer langen Forderung der Nutzer nachkommen. Diese Verfahren verschlüsseln die Kommunikationsinhalte zwischen Sender und Empfänger und ermöglichen auch das sichere Versenden von Daten. Da Kommunikationsdienste wie Messenger oder Social Networks einen direkten Zugriff auf Kommunikationsgewohnheiten bieten, müssen auch die Metadaten der Kommunikation abgesichert werden. Die Identitäten und das Verhalten der Kommunikationspartner im Netz sind zu schützen, um Missbrauch und Kriminalität vorzubeugen.

Datenschutz und Regulierung sind für diese Dienste enorm wichtig, da sie immer stärker auch von Unternehmensmitarbeitern untereinander eingesetzt werden. So müssen zunehmend auch geschäftsrelevante Daten in vormals privaten Kommunikationskanälen geschützt werden. Um für den Umgang mit Daten in sicherheitskritischen Angelegenheiten zu sensibilisieren, sind Schulungen und Mitarbeitertrainings wichtiger denn je.

Wir beobachten den fortschreitenden Interessenskonflikt im Verständnis von Privatsphäre über die Grenzen der EU hinaus. Der Unternehmensstandort USA ist dem "USA Patriot Act" unterworfen und ignoriert damit nicht selten deutsches und in der EU geltendes Datenschutzrecht. Hier sind sowohl ein Dialog mit den politisch Verantwortlichen als auch sicherheitstechnische Mittel, wie Hardware-Sicherheitsmodule nötig, um eine sichere und verschlüsselte Kommunikation zwischen Gesprächspartnern zu realisieren." (Utimaco: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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    Das Internet der Dinge ist Fluch und Segen zugleich: Während vernetzte Geräte unseren Alltag optimieren und Unternehmen neue lukrative Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sind die Auswirkungen der zunehmenden Vernetzung auf unsere physische und digitale Sicherheit weniger positiv. Tatsache ist: Im gleichen Maße, indem die Zahl von IoT-Geräten steigt, steigt auch das Risiko für Missbrauch, Datendiebstahl oder gefährlichen Manipulationen. Und dafür ist nicht einmal großes Hackergeschick vonnöten: Vielmehr reichen ein herkömmlicher Telekom-Router und eine einfache Fehlkonfiguration aus, um für einen schweren Datenschutzvorfall zu sorgen. So passiert jüngst in einer niedersächsischen Arztpraxis. Deren 30.000 sensible Patienten- und Mitarbeiterdaten waren über einen Windows-Server für jedermann im Internet frei zugänglich. Ein Supergau - nicht nur in Hinblick auf die EU-DSGVO.

  • Datenschutz im Gesundheitswesen

    Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema Datenschutz auch bei Privatpersonen in den Fokus gerückt: Niemand möchte persönliche Daten in den falschen Händen sehen. Jedoch zeigt die Vergangenheit, dass gerade in einem äußerst sensiblen und wichtigen Sektor großer Nachholbedarf besteht: Beim Datenschutz im Gesundheitswesen. Darauf machen die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group aufmerksam und verweisen auf eine kürzlich erschienene Studie zur IT-Sicherheit bei Ärzten und Apotheken des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Demnach sind vor allem mangelndes Wissen der Mitarbeiter sowie Hürden in der Umsetzung der IT-Sicherheit Ursachen für Datenskandale: Patientendaten werden häufig unverschlüsselt und damit für jeden einsehbar per E-Mail versendet. "Aufgrund der Unwissenheit öffnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Apotheken E-Mail-Anhänge von zwar unbekannten, jedoch vermeintlich unauffälligen Absendern, ohne diese vorher genau zu prüfen. Fallen diese Mitarbeiter auf solche Phishing-E-Mails herein, sind Patientendaten in Gefahr. Auch durch die fehlende Verschlüsselung ist die Gefahr sehr hoch, dass digitale Patientenakten in die Hände unbefugter Dritter gelangen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

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    Mit dem DVG sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich richtig Fahrt aufnehmen. Aber wieder einmal bewahrheitet sich leider nicht das Sprichwort ‚Was lange währt, wird endlich gut'. Denn das Bundesgesundheitsministerium hat in einem neuen Entwurf zum DVG die bisher geplanten Regelungen zur elektronischen Patientenakte gestrichen. In der Ressortabstimmung merkte das Justizministerium datenschutzrechtliche Bedenken an. Sensible Informationen zum Gesundheitszustand würden stärkere Schutzmechanismen benötigen. Weiter ging es auch um Unklarheiten bei der Frage, welche Anwendungen zuerst in der Akte verfügbar sein müssen und die scheinbare Problematik, dass Patienten im ersten Schritt keine Zuordnung vornehmen können, welche der behandelnden Ärzte welche Daten einsehen können. In der aktuellen Gesetzesvorlage heißt es, dass in einem zeitnah folgenden zusätzlichen Gesetz die elektronische Patientenakte Berücksichtigung finden soll, damit die Versicherten wie bereits festgelegt ab 2021 von der ePA profitieren können.

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    Der Digitalverband Bitkom hat mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche in Deutschland befragt. 75 Prozent der befragten Unternehmen waren danach in den vergangen zwei Jahren Ziel von Cyber-Attacken. Auffällig dabei: Die größte Tätergruppe - wenn es um Datendiebstahl geht - sind die eigenen Mitarbeiter, die zum Beispiel einen USB-Stick mit Kundendaten mitnehmen, wenn sie das Unternehmen verlassen. Christian Patrascu, Senior Director, Sales Central Eastern Europe von Forcepoint, nimmt dazu Stellung.

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    Das Oberlandesgericht in Köln hat eine Klage von Verbraucherschützern zurückgewiesen. Inhalt: Elektronikmärkte verkaufen bewusst veraltete und unsichere Android-Smartphones, ohne Kunden auf die Risiken hinzuweisen. Das dürfen sie auch weiter tun. Die Klage vom Juli 2017 weckte Hoffnungen bei vielen Sicherheitsexperten, die schon lange vor Sicherheitslücken in vielen Android-Smartphones warnen. Diese werden nämlich nicht mehr behoben und stellen deshalb ein Risiko für die persönlichen Daten von Nutzern dar. Verbraucherschützer wollten in einem Gerichtsurteil erwirken, dass Geräte mit einer veralteten Android-Version nur noch mit einem entsprechenden Hinweis verkauft werden dürfen, da sie gut dokumentierte und nicht behebbare Mängel bei der Sicherheit aufwiesen.