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Verkäufer auf dem Darknet-Handelsplatz


Zentralstelle Cybercrime Bayern und Bundeskriminalamt nehmen mutmaßliche Darknet-Drogenhändler fest
Ihnen liegen jeweils drei Fälle der gemeinschaftlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last



Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche Drogenhändler aus dem Raum Regensburg erwirkt. Die Drogen sollen auf einem Handelsplatz im Darknet bestellt worden sein. Die Staatsanwälte der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und Ermittler des Bundeskriminalamtes nach aufwändigen Ermittlungen zwei Männer aus dem Raum Regensburg festnehmen, die sich über das Darknet mit erheblichen Mengen Methamphetamin eingedeckt haben sollen, um dieses dann weiter zu veräußern.

Der 25-Jährige aus dem Landkreis Regensburg und der 33-Jährige aus dem Landkreis Kelheim sollen in insgesamt drei Fällen auf einem Darknet-Handelsplatz erhebliche Mengen Methamphetamin ("Crystal Meth") im Ausland bestellt haben. Die Betäubungsmittel waren zumindest in einem Fall in Kerzen eingehüllt und bei der Versendung als "Sojawachs und Kerzen" deklariert worden. Insgesamt geht es um eine Bestellung im August 2018 über 100 g Metamphetamin und um zwei Bestellungen im September 2018 über jeweils 500 g Methamphetamin.

Da die Bestellungen der Beschuldigten vom Verkäufer auf dem Darknet-Handelsplatz nicht vollständig oder nicht zeitgerecht ausgeführt wurden, sollte - als Ausgleich - eine weitere Versendung mit 200 g der Droge erfolgen. Durch die Beschuldigten war zudem geplant, im Erfolgsfalle ein weiteres Kilogramm bei dem Verkäufer zu ordern. Den Beschuldigten war dabei nicht bekannt, dass die Ermittler bereits Kenntnis von der Kommunikation mit dem Verkäufer-Account auf der Plattform hatten.

In Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden konnte ein präpariertes Paket mit der mutmaßlichen Betäubungsmittellieferung auf den Weg gebracht werden. Der 33-jährigeNiederbayer wurde noch bei der Öffnung des Pakets durch Spezialkräfte des BKA festgenommen, der 25-jährige Oberpfälzer am Folgetag durch Beamte der KPI Regensburg. Im Zuge weiterer Ermittlungen wurden am Arbeitsplatz der beiden Beschuldigten zusätzlich knapp 200 g Methamphetamin sichergestellt.

Beide Beschuldigten wurden dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg vorgeführt, der jeweils auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erließ. Die Beschuldigten befinden sich seitdem in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten. Ihnen liegen jeweils drei Fälle der gemeinschaftlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vor. Ein beachtlicher Teil der in die
Bundesrepublik eingeführten Betäubungsmittel konnte sichergestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.

Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für herausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind zwölf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig. Zum Jahresbeginn 2019 werden es 14 sein. (Bundeskriminalamt: ra)

eingetragen: 08.12.18
Newsletterlauf: 08.01.19


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