- Anzeigen -


Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Kameraüberwachung durch Vermieter?


Wann darf ein Vermieter eine Überwachungskamera anbringen?
Bei einer Kameraüberwachung von Mietshäusern gelten andere Regeln als bei Kameras im öffentlichen Raum

(09.10.15) - Vermieter dürfen am Hauseingang weder eine Kamera noch eine Kameraattrappe anbringen, wenn es nicht besondere Gründe gibt, die dies rechtfertigen. Der allgemeine Wunsch nach Abschreckung von Straftätern reicht nicht aus. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, Az. 33 C 3407/14).

Bei einer Kameraüberwachung von Mietshäusern gelten andere Regeln als bei Kameras im öffentlichen Raum. Denn hier geht es um den privaten Lebensbereich der Mieter, und eine Überwachung stellt immer einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte dar. Generell sind Kameras im Eingangsbereich einer Wohnanlage zulässig, wenn sie erforderlich sind, um dem Hausrecht des Vermieters Geltung zu verschaffen. Schilder müssen dann deutlich auf die Überwachung hinweisen und die Aufnahmen dürfen nicht gespeichert werden. Unzulässig sind in jedem Fall eine flächendeckende Überwachung des ganzen Hausflurs sowie die Überwachung öffentlicher Verkehrswege vor dem Haus oder von Nachbargrundstücken.

Der Fall: Ein Mieter hatte eines Tages im Hauseingang eine Mini-Kamera entdeckt. Der Vermieter teilte ihm mit, er habe zur Abschreckung gegen Vandalismus und Einbruchsdiebstahl und im Sinne einer erhöhten Sicherheit Kameras anbringen lassen. Diese wären nicht mit einem Aufzeichnungsgerät verbunden. Der Mieter war gegen eine solche Überwachung und ging vor Gericht.

Das Urteil: Dem D.A.S. Leistungsservice zufolge gestand das Amtsgericht Frankfurt dem Mieter das Recht zu, die Entfernung der Kamera zu verlangen. Die Installation einer Kamera im Hauseingang sei ein Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Selbst eine Attrappe stelle eine Androhung der ständigen Überwachung seines Kommens und Gehens dar. Seine allgemeine Handlungsfreiheit sei dadurch beeinträchtigt. Ein solcher Eingriff in seine Rechte sei nur gerechtfertigt, wenn es dafür einen guten Grund gebe, wenn also die Überwachung durch besondere Umstände gerechtfertigt wäre. Dies war hier nach Meinung des Gerichts nicht der Fall. Der allgemeine Wunsch nach Abschreckung von Vandalen und Einbrechern begründe solche Eingriffe in die Rechte des Mieters nicht. (D.A.S. Rechtsschutz: ra)

D.A.S. Rechtsschutzversicherung: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Nachrichten

  • Migration auf Windows 10

    Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.

  • Verbesserung der IT-Sicherheit

    Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit "ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung", das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt". Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.

  • Gefahr übers Telefon

    Hacker können auch über Telefongeräte an sensible Daten und Dienste gelangen: Die meisten Unternehmen nutzen VoIP-Telefone, die ins Firmennetzwerk eingebunden sind. Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt haben in diesen VoIP-Telefonen insgesamt 40 teils gravierende Schwachstellen gefunden. Angreifer können über diese Lücken Gespräche abhören, das Telefon außer Betrieb setzen oder sich über Schwachstellen im Gerät weiteren Zugriff auf das Firmennetzwerk verschaffen. Die Hersteller der VoIP-Telefone haben die Schwachstellen mittlerweile geschlossen. Nutzern wird dringend empfohlen, die entsprechenden Updates der Geräte-Firmware einzuspielen. Weitere technische Details zu den Schwachstellen finden sich unter www.sit.fraunhofer.de/cve. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen haben die Forscher am Samstag auf der DEFCON vorgestellt, eine der weltweit größten Hackerkonferenzen.

  • Verbindliche Sicherheitsrichtlinien

    Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.

  • Infizierte Smartphones

    Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.