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Für effektive Verschlüsselung im Internet


Nutzung von Verschlüsselung (TSL/SSL bzw. HTTPS) auf Internetseiten von Bundesbehörden
Die Verwendung von HTTPS zur Auslieferung von Webseiten hat zwei zentrale Vorteile



Die Deutsche Bundesregierung setzt sich für einen flächendeckenden Einsatz des verschlüsselten Übertragungsprotokolls HTTPS im Internet ein. Es werde regelmäßig auf die Bedeutung der Nutzung von HTTPS hingewiesen. Viele Webseiten des Bundes böten den Einsatz von HTTPS oder erzwängen ihn automatisch, heißt es in der Antwort (19/681) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/517) der Fraktion Die Linke.

Insgesamt unterstützten von 2.997 verwendeten Domains der Bundesbehörden 84,6 Prozent HTTPS. Das sei ein guter Stand, der noch verbessert werden könne. Das Ziel sei, den Anteil der Behörden-Domains mit Verschlüsselung weiter zu erhöhen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Bei Transport Layer Security (TLS; SSL ist die Bezeichnung eines Vorgängerprotokolls) handelt es sich um ein gängiges Verschlüsselungsprotokoll für Datenübertragung im Internet. Verwendet wird es unter anderem im Rahmen von HTTPS, einer verschlüsselten Version des Hypertext Transfer Protocol (HTTP), das insbesondere der Übertragung von Webseiten dient.

Die Verwendung von HTTPS zur Auslieferung von Webseiten hat zwei zentrale Vorteile: Sie gewährleistet Vertraulichkeit, da die übertragenen Daten (also der Inhalt der Seite und Eingaben, wie etwa Zugangsdaten) verschlüsselt und damit der Einsicht durch Dritte entzogen sind und sie gewährleistet Integrität, da sie Gewissheit über die Identität des Webseitenanbieters gibt und so Phishing- oder Man-in-the-Middle-Angriffen vorbeugen kann. Während in der Vergangenheit HTTPS vor allem im Rahmen bestimmter besonders sensibler Dienste wie etwa Zahlungstransaktionen verwendet wurde, hat es sich in den letzten Jahren immer mehr als allgemeiner Sicherheitsstandard etabliert und inzwischen erfolgt weltweit mehr als die Hälfte des Webverkehrs über HTTPS.

Seit 2014 existiert ein Mindeststandard des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Einsatz des SSL/TLS-Protokolls durch Bundesbehörden, dessen Anwendung nach einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift (Gemeinsames Ministerialblatt – GMBl – 2015 S. 173) verbindlich ist und das in seiner Begründung insbesondere auf die Wichtigkeit der damit gewährleisteten sicheren Datenübertragung bei E-Government-Anwendungen verweist.

In ihrer Digitalen Agenda 2014 bis 2017 hat sich die Bundesregierung unter anderem das Ziel gesetzt, "die Kommunikation über digitale Netze zu schützen und dafür den Zugang zu sicheren und einfach zu nutzenden Verschlüsselungsverfahren zu fördern" und Deutschland zum "Verschlüsselungs-Standort Nr. 1" werden zu lassen. Dazu solle "die Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard werden".
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18


Meldungen: Nachrichten

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    Hacker können auch über Telefongeräte an sensible Daten und Dienste gelangen: Die meisten Unternehmen nutzen VoIP-Telefone, die ins Firmennetzwerk eingebunden sind. Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt haben in diesen VoIP-Telefonen insgesamt 40 teils gravierende Schwachstellen gefunden. Angreifer können über diese Lücken Gespräche abhören, das Telefon außer Betrieb setzen oder sich über Schwachstellen im Gerät weiteren Zugriff auf das Firmennetzwerk verschaffen. Die Hersteller der VoIP-Telefone haben die Schwachstellen mittlerweile geschlossen. Nutzern wird dringend empfohlen, die entsprechenden Updates der Geräte-Firmware einzuspielen. Weitere technische Details zu den Schwachstellen finden sich unter www.sit.fraunhofer.de/cve. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen haben die Forscher am Samstag auf der DEFCON vorgestellt, eine der weltweit größten Hackerkonferenzen.

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    Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.