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Messen von unerwünschtem Rauschen


Schutz der Ressource elektromagnetische Umgebung
Entsprechend dem EMVG und dem FuAG sind bei Pflichtverletzungen der Wirtschaftsakteure Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen diese Wirtschaftsakteure einzuleiten - Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls



Um unerwünschtes elektromagnetisches Störsignalrauschen geht es in der Antwort (19/3837) auf eine Kleine Anfrage (19/3641) der Fraktion Die Linke. Messungen der Bundesnetzagentur hätten ergeben, dass dieser "Man-made-Noise" heute tendenziell eher unterhalb der empfohlenen Werte der internationalen Fernmeldeunion (ITU) liege, erklärt die Bundesregierung. Dies gelte für die Bereiche UKW, DAB und Amateurfunk, nicht aber für die Kurzwelle: Dort gebe es in potenziell ruhigen Umgebungen höhere Rauschwerte als in der ITU-Empfehlung angenommen.

Darüber hinaus hätten Messungen gezeigt, dass hohe Impulsspitzen unerwünschten Rauschens in den angegebenen Werten gar nicht berücksichtigt würden. Diese Impulssignale könnten auch digitale Funkdienste stören, besonders wenn diese innerhalb von Gebäude betrieben werden - was die ITU-Empfehlungen auch nicht berücksichtigen. Bei der Bundesnetzagentur arbeiten den Angaben zufolge 323 Beschäftigte im Prüf- und Messdienst.

Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Betriebsmittel den europarechtlichen Vorschriften entsprechen, aufgrund derer sie in ihrer elektromagnetischen Umgebung bestimmungsgemäß arbeiten können, ohne elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in dieser Umgebung vorhandenen Betriebsmittel unannehmbar wären. Laut Bundesnetzagentur stellen "Störungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen wie zum Beispiel dem Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei oder Flugfunkstörungen (…) eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit dar".

Allein aus China wurden im Jahr 2017 elektronische Geräte und Ausrüstung im Wert von über 49 Mrd. Euro importiert. Dem standen für die Marktüberwachung zum präventiven Schutz der elektromagnetischen Umgebung 2017 nach Auskunft der Bundesnetzagentur ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 09.09.18
Newsletterlauf: 28.09.18


Meldungen: Nachrichten

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    Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.

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    Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.