Verbindliche Sicherheitsrichtlinien
Sicherheitsmängel durch Installation der Telematikinfrastruktur für die Elektronische Gesundheitskarte
Es sei mehr Aufklärungsarbeit notwendig, um die Dienstleister vor Ort für einen ordnungsgemäßen Anschluss der Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu sensibilisieren
Das Bundesgesundheitsministerium will die IT-Sicherheit bei niedergelassenen Ärzten verbessern. In einem Referentenentwurf sei vorgesehen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis Ende März 2020 verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der IT-Sicherheit festlegen müssen, heißt es in der Antwort (19/11314) der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10936) der FDP-Fraktion.
Beide Vereinigungen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, IT-Dienstleister zu zertifizieren. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren im Juni 2019 rund 100.000 Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Es sei davon auszugehen, dass in einem ersten Schritt insgesamt rund 177.000 Arzt- und Zahnarztpraxen, rund 2.000 Krankenhäuser und rund 19.500 Apotheken an die TI angeschlossen werden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Medienberichten zufolge ist es in einigen Praxen durch die Installation der Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) zu Sicherheitsmängeln gekommen. So sollen einige Praxen nach Installation der Komponenten ohne ihre bisherige Firewall am Internet hängen. Dies bedeutet eine erhebliche Gefährdung aller Rechner und Komponenten im Praxisnetzwerk. In einer Presseerklärung vom 25. April 2019 führt die gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh aus, dass nicht der Konnektor selbst das Problem sei, sondern die Installation. Ihr seien aber "keine verbindlichen Zahlen bekannt, die sich auf Unsicherheiten beim Anschluss von Praxen an die Telematikinfrastruktur durch Dienstleister vor Ort" bezögen.
Es sei mehr Aufklärungsarbeit notwendig, um die Dienstleister vor Ort für einen ordnungsgemäßen Anschluss der Komponenten für die Telematikinfrastruktur zu sensibilisieren.
Insgesamt ist es nach Auffassung der Fragesteller unbefriedigend, dass den Lieferproblemen der Komponenten nun auch noch deren Installation Probleme bereitet. Eine Installation von Sicherheitskomponenten, die neue Sicherheitslücken in Praxisnetzwerken aufreißen kann, dürfte nicht zu einem verstärkten Vertrauen der Ärzte, Psychotherapeuten und weiteren angeschlossenen Praxen und Einrichtungen in die Telematikinfrastruktur führen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.08.19
Newsletterlauf: 20.08.19
Meldungen: Nachrichten
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Migration auf Windows 10
Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich. Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.
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Verbesserung der IT-Sicherheit
Maßnahmen zur Stärkung der IT-Sicherheit sind ein Thema der Antwort der Deutsche Bundesregierung (19/12280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11755). Danach ist die IT-Sicherheit "ein fortwährendes Anliegen der Bundesregierung", das sie seit der Verbreitung der IT in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft intensiv berücksichtigt". Bereits 1991 habe sie das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik ins Leben gerufen.
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Gefahr übers Telefon
Hacker können auch über Telefongeräte an sensible Daten und Dienste gelangen: Die meisten Unternehmen nutzen VoIP-Telefone, die ins Firmennetzwerk eingebunden sind. Sicherheitsforscher des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt haben in diesen VoIP-Telefonen insgesamt 40 teils gravierende Schwachstellen gefunden. Angreifer können über diese Lücken Gespräche abhören, das Telefon außer Betrieb setzen oder sich über Schwachstellen im Gerät weiteren Zugriff auf das Firmennetzwerk verschaffen. Die Hersteller der VoIP-Telefone haben die Schwachstellen mittlerweile geschlossen. Nutzern wird dringend empfohlen, die entsprechenden Updates der Geräte-Firmware einzuspielen. Weitere technische Details zu den Schwachstellen finden sich unter www.sit.fraunhofer.de/cve. Die Ergebnisse ihrer Untersuchungen haben die Forscher am Samstag auf der DEFCON vorgestellt, eine der weltweit größten Hackerkonferenzen.
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Verbindliche Sicherheitsrichtlinien
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Infizierte Smartphones
Erneut hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf mehreren Smartphones vorinstallierte Schadsoftware nachgewiesen. Die Geräte wurden auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen gekauft und auf eine bereits im Februar nachgewiesene Schadsoftware-Variante überprüft. Das BSI warnt daher auf Grundlage von §7 des BSI-Gesetzes vor dem Einsatz verschiedener Geräte. "Unsere Untersuchungen zeigen ganz deutlich, dass IT-Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware offensichtlich keine Einzelfälle sind. Sie gefährden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese günstigen Smartphones kaufen und letztlich womöglich mit ihren Daten draufzahlen. Eine besondere Gefährdung entsteht zudem, wenn das infizierte Smartphone genutzt wird, um das smarte Zuhause inklusive Fenstersicherung oder Alarmanlage zu steuern. Um solche Angriffsszenarien zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung insbesondere seitens der Hersteller und der Händler, damit künftig derartig unsichere Geräte gar nicht erst verkauft werden können", so BSI-Präsident Arne Schönbohm.