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Bausteine starker Cybersicherheits-Gesetze


BSA gibt Empfehlungen zur besseren Organisation und warnt vor nationalem Protektionismus
Analyse der Gesetze zur Cybersicherheit: EU nur lückenhaft gerüstet

(30.03.15) – Laut einer aktuellen Analyse der gesetzlichen Lage ist die Bereitschaft, auf Bedrohungen der Cybersicherheit zu reagieren, innerhalb Europas lückenhaft und zersplittert. Die Untersuchung, welche die BSA | The Software Alliance vorstellte, bewertet die nationalen Gesetze, Regeln und Richtlinien in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU. Sie begutachtet dabei 25 Kriterien, die für die effektive Cybersicherheit von zentraler Wichtigkeit sein dürften. Die Ergebnisse sollen die EU Mitgliedsstaaten in die Lage versetzen, ihre Vorgehensweise zu prüfen und die weitere Entwicklung mit Hilfe der wesentlichen Bausteine starker Cybersicherheits-Gesetze zu definieren.

Thomas Boué, Director of Policy EMEA der BSA: "In Punkto Cybersicherheit ist die Ausgangslage in Europa höchst uneinheitlich. Die meisten Mitgliedsstaaten haben erkannt, dass der Schutz oberste Priorität hat, aber die unterschiedlichen Herangehensweisen machen den gemeinsamen Markt anfällig für Bedrohungen. Die Richtlinie zur Informations- und Netzsicherheit könnte eine solidere Basis der Cybersicherheit und der Widerstandsfähigkeit schaffen. Darüber hinaus muss sie dazu beitragen, die wichtigsten Infrastrukturen in der EU harmonisieren und einheitliche Berichts- und Informationsprozesse im Binnenmarkt schaffen."

Die wesentlichen Ergebnisse der Analyse sind:

>> Die meisten EU-Mitgliedsstaaten erkennen die Cybersicherheit als eine nationale Priorität, insbesondere in Bezug auf kritische Infrastruktur.

>> Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Herangehensweisen, Gesetzen und Kapazitäten der Cybersicherheit in den Mitgliedssaaten. Die Konsequenz sind deutliche Lücken in der Cybersicherheit Europas.

>> Nahezu alle 28 Mitgliedsstaaten haben unabhängige Krisenstäbe eingerichtet, um Cyber-Vorfällen zu begegnen. Die Aufgabenstellung und die Erfahrung dieser Organisationen jedoch sind unterschiedlich.

>> Bei der Cybersicherheit herrscht ein systematischer Mangel an "Public-private"-Abstimmung zwischen Behörden und Organisationen des privaten Sektors sowie internationalen Partnern.

Der Bericht bestätigt Deutschland eine umfassende Strategie im Bereich Cybersicherheit, die 2011 eingeführt wurde und durch eine robuste Gesetzeslage im Sicherheitsbereich ergänzt wird. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), im Auftrag der deutschen Regierung verantwortlich für den Schutz von Computern und Kommunikation, ist ein klarer Beleg für die hohe Priorität, die Cybersicherheit für die deutsche Regierung hat. Deutschland verfügt auch über ein Netz von Krisenreaktionsteams (CERT), deren nationaler CERT-BUND eng mit den behördlichen und regierungsunabhängigen CERTs zusammen arbeitet.

Weiterhin bestehen gute Partnerschaften zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, so etwa die Allianz für Cyber-Sicherheit und die Kooperation UP KRITIS. Die nationale Politik und die Gesetze unterstreichen den Fokus auf die Zusammenarbeit zusätzlich.

In ihrer Analyse fordert die BSA alle EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, sich auf vier Pfeiler zu konzentrieren, um ein stabiles Cybersicherheits-Konzepts zu realisieren:

>> Aufbau und Erhalt eines umfassenden rechtlichen und politischen Rahmens auf Basis nationaler Cybersicherheits-Strategien, der von branchenspezifischen Cybersicherheits-Plänen ergänzt wird.

>> Die Schaffung von Organisationen mit klar umrissenen Verantwortungsbereichen zur Sicherheit von Computern und zur Reaktion auf Vorfälle und in Notfällen.

>> Die Förderung von Vertrauen und Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft, mit NGOs, internationalen Partnern und Verbündeten.

>> Aufklärung und Ausbildung über Cybersicherheits-Risiken und -Prioritäten.

Zudem warnt der Bericht die europäischen Regierungen vor Protektionismus, welcher der Cybersicherheit eher schadet denn sie fördert. Insbesondere sollten die Mitgliedsstaaten:

>> davon absehen, unnötige oder übertriebene Anforderungen zu stellen, welche bei der Wahl von Lösungen und Anbietern einschränken und die Preise in die Höhe treiben. Dazu zählen etwa nationale Zertifizierungen oder Test-Anforderungen, die Forderung einheimischer Herstellung ("local content"), der Zwang zur Heraushabe sensibler Informationen wie Sourcecode oder Verschlüsselungskey sowie Beschränkungen ausländischen Rechts am geistigem Eigentum.

>> sich beim Eingriff in Standards zurückhalten, und stattdessen aus der Branche entstandene, international akzeptierte technische Standards unterstützen.

>> Regeln zur regionalen Speicherung von Daten vermeiden, um den freien Verkehr von Daten über Grenzen hinweg zu sichern.

>> von der Bevorzugung einheimischer Technologien Abstand nehmen, welche den internationalen Wettbewerb behindern und die weltweite Innovation hemmen.
(BSA | The Software Alliance: ra)

BSA | The Software Allianc: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.