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Maßnahmen zum Schutz vor Zero-Day-Angriffen


Zero-Day-Angriffe: Die bösartigen Unbekannten
Schutzmaßnahmen gegen Cyberattacken auf verborgene Sicherheitslücken



Von Christoph M. Kumpa, Director DACH & EE bei Digital Guardian

Zero-Day-Schwachstellen und entsprechende Exploit-Kits sind äußerst wertvoll auf dem Schwarzmarkt. Cyberkriminelle, die etwa an staatlicher oder Industriespionage beteiligt sind, nutzen diese Schwachstellen als Einfallstor, um hochentwickelte Angriffe durchzuführen oder sensible Daten zu stehlen. Der durchschnittliche Lebenszyklus einer Zero-Day-Sicherheitslücke bis zu ihrem öffentlichen Bekanntwerden beträgt dabei rund sieben Jahre – Exploit-Kits für Angreifer stehen dagegen häufig bereits nach nicht einmal einem Monat zur Verfügung, so eine unabhängige Analyse durch Sicherheitsforscher des amerikanischen Think-Tanks Rand Corporation. Obwohl die Anzahl der Zero-Day-Angriffe steigt, sind viele Unternehmen schlecht vorbereitet, um sich gegen diese Attacken zu wehren. Auch, weil klassische Sicherheitstools sich hauptsächlich gegen bekannte Bedrohungen richten.

Zero-Day-Schwachstellen und -Exploits: Definition und Funktionsweise
Eine Zero-Day-Schwachstelle ist, einfach ausgedrückt, ein ungepatchtes Softwareproblem, das dem Softwarehersteller oder Antivirenanbietern bisher unbekannt ist. Es stehen daher keine Sicherheitspatches zur Verfügung, um den Fehler zu beheben. Zero-Day-Schwachstellen können in jeder Art von Software vorhanden sein und treten insbesondere bei Browser- und Betriebssystemsoftware sowie bei weitverbreiteter Software von Unternehmen wie beispielsweise Adobe auf. Ein Zero-Day-Exploit ist der Code, den Angreifer verwenden, um eine Zero-Day-Schwachstelle auszunutzen und ein System oder Gerät zu kompromittieren. So können Hacker unbemerkt durch die Nutzung des Exploits Zugriff auf Daten oder Netzwerke erhalten oder Malware auf einem Gerät installieren.

Das Zeitfenster zwischen der Entdeckung einer Zero-Day-Schwachstelle und der Veröffentlichung eines Patches zur Behebung des Fehlers ist eine wertvolle Gelegenheit für Angreifer, die Lücke auszunutzen. Deswegen werden Zero-Day-Schwachstellen häufig von Cyberkriminellen lukrativ auf dem Schwarzmarkt gehandelt. Die Preise für Zero-Day-Schwachstellen und Exploit-Kits sind sehr unterschiedlich, können aber bis zu 5.000 US-Dollar oder mehr einbringen. Ein Remote-Exploit für Firefox beispielsweise erzielt Schätzungen zufolge Spitzenpreise von bis zu 200.000 Dollar, ein fortschrittlicher Exploit für Google Chrome zwischen 500.000 und einer Million Dollar. Natürlich sind auch Schwachstellen, die in mehreren Versionen eines großen Betriebssystems oder einer Software vorhanden sind, wertvoller als solche, die nur in einer einzigen System- oder Softwareversion existieren.

Unternehmen, die einen proaktiven Sicherheitsansatz verfolgen, sind besser gerüstet, um sich gegen Zero-Day-Angreifer zu verteidigen. Aufgrund ihrer Unbekanntheit umgehen Zero-Day-Exploits den Schutz durch traditionelle Antiviren-Signaturen. Verhaltensbasierte Sicherheitslösungen wie Endpoint Detection and Response (EDR) können dagegen einen Zero-Day-Angriffe mithilfe von Heuristiken oder Algorithmen zur Verhaltensüberwachung erkennen.

Diese Technologien überwachen hierfür Endpunkt- und Netzwerkereignisse und speichern diese Informationen in einer zentralen Datenbank. Mithilfe von Verhaltensanalyse werden die Daten auf Anomalien wie selten auftretende Prozesse, ungewöhnliche oder unbekannte Verbindungen und andere verdächtige Aktivitäten untersucht. Dieser Vorgang kann automatisiert werden, wobei Anomalien Warnmeldungen für sofortige Maßnahmen oder weiterführende Untersuchungen auslösen.

Unternehmensinterne Datentransparenz für Sicherheitsteams ist ein weiterer Schlüssel zur frühzeitigen Erkennung eines Zero-Day-Angriffs. Durch eine Überwachung aller Datenzugriffe und -aktivitäten auf anomales Verhalten können Unternehmen schnell Sicherheitsverstöße identifizieren und eindämmen, bevor es zum Datendiebstahl kommt. Data Loss Prevention-Lösungen, die kontextbasierte Klassifikation verwenden, können sensible Geschäftsinformationen, geistiges Eigentum und personenbezogene Daten sowohl in strukturierter Form in Datenbanken als auch in unstrukturierter Form, beispielsweise Dokumente, Bilder, E-Mails, Audio- oder Video-Daten, klassifizieren. Mithilfe von Richtlinien, Kontrollen und Verschlüsselung lassen sich so sensible Daten sowohl im Ruhezustand, in Bewegung und bei Verwendung vor Diebstahl schützen, selbst, wenn es Cyberkriminellen gelingt, einen Zero-Day-Angriff durchzuführen und das Unternehmen einen Sicherheitsverstoß erleidet.

Softwareschwachstellen und die damit verbundenen Zero-Day-Attacken werden auch zukünftig eine unvermeidbare Bedrohung bleiben. Jedoch können Unternehmen durch einen mehrschichtigen und proaktiven Sicherheitsansatz die Risiken und Folgeschäden eines Zero-Day-Angriffs deutlich minimieren. (Digital Guardian: ra)

eingetragen: 28.10.19
Newsletterlauf: 06.12.19

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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.