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Social-Media-Scanner für Facebook


So löschen Sie sensible Privatfotos bei Facebook & Google
Tipps, wie peinliche Bilder aus dem Netz entfernt werden

(24.02.15) - Die Security-Software-Herstellerin Eset nimmt den Safer Internet Day zum Anlass, Internetnutzern dabei zu helfen, ihre eigene Identität im Internet besser zu schützen. Eset zeigt, mit welch einfachen Schritten peinliche, verletzende oder anstößige Privatfotos bei Facebook und Google entfernt werden können.

Privates schützen
Wer im Internet aktiv Inhalte teilt, richtet dadurch ganz selbstverständlich den Blick der Öffentlichkeit auf sich. Dieses Interesse kann schnell zum Fadenkreuz werden, wenn sich Neid oder verletzte Gefühle einmischen.

Was tun, wenn ein peinliches Bild bei Facebook auftaucht?
>> Verlinkung entfernen:
Dazu das Bild öffnen, auf "Optionen" und anschließend auf "Markierung entfernen" klicken
>> Bild melden: Klick auf "Optionen", anschließend auf "Foto melden". Dann den Grund angeben und absenden
>> Um Löschung bitten: Ist es ein Freund? Direktnachricht schicken. Ist es kein Freund, sondern ein Fremder? Dann direkt mit Facebook in Verbindung setzen und das Bild melden.

Handelt es sich um ein besonders bösartiges, hochsensibles Foto, empfiehlt sich zudem das Melden des Nutzers, der das Foto gepostet hat. Dazu die entsprechende Profilseite aufrufen und auf der rechten Seite des Titelbildes auf die drei Punkte […] und dort auf "Melden" klicken.

Was tun, wenn ein peinliches Bild bei Google auftaucht?
Ein wenig komplizierter verhält sich das Entfernen von Fotos, die von Google im Internet gefunden werden. Da Google die Inhalte des Internets lediglich durchsucht und indiziert, ist das Löschen von Suchergebnissen weitaus schwieriger als bei Facebook. Zwar besteht seit vergangenem Jahr das "Recht auf Vergessen", jedoch sollte dies wirklich das letzte Mittel der Wahl sein, da die anstößigen Inhalte damit nicht vollständig verschwinden, sondern lediglich schwerer auffindbar sind. Nutzer können folgendermaßen aktiv werden:

>> Seitenbetreiber anschreiben: Um Löschung des Bildes bitten und eine Frist von fünf bis sieben Tagen setzen
>> An Webhoster wenden: Wird der Seitenbetreiber nicht aktiv oder handelt er mutwillig und in böser Absicht, sollte direkt der Webhoster angeschrieben werden, auf dem das Bild gehostet wird
>> Anwalt einschalten: Rechtlicher Beistand kann nie schaden, erhöht den Druck und ist in solchen Fällen durchaus erschwinglich
>> Antrag auf Entfernen von Google-Suche: Antrag ausfüllen, Scan des Personalausweises anhängen und abschicken

Natürlich gilt auch im Internet der Grundsatz, dass Vorsorge besser ist als Nachsorge. Deshalb gehört neben einem kritischen Blick auf die eigenen Inhalte eine aktuelle Antivirensoftware ebenso zum Pflichtprogramm, wie starke Passwörter und, wenn verfügbar, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Eset bietet zudem einen kostenlosen Social-Media-Scanner für Facebook an, der vor schädlichen Inhalten und Datenklau schützt und das Leben in den sozialen Medien ein wenig sorgenfreier gestaltet. (Eset: ra)

Eset: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.