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Prozesse der Datensicherheit


Sieben Tipps für die richtige Wahl der Payment-Lösung für das Online-Business
Das Payment-System eines Online-Shops sollte Flexibilität, einfache Integration, Sicherheit, Zahlartenvielfalt und weiteres ermöglichen



Anpassungsfähig sollte sie sein, gleichzeitig sicher und vielseitig – die Payment-Lösung für den Online-Shop. Doch nach welchen Kriterien sollten Shopbetreiber auswählen, welches Zahlungssystem am besten zu ihrem Business-Modell passt? Die secupay AG gibt Unternehmen dazu unter einen Ratgeber als Leitfaden an die Hand.

Insbesondere für kleinere Shops kann es existenzentscheidend sein, ein Payment-System zu integrieren. Unter anderem werden die Betreiber so von den Sicherheitsanforderungen der Kreditanstalten entlastet. Auch größere Händler, welche die Zahlungsabwicklung an einen Payment-Service-Provider (PSP) auslagern, profitieren: beispielsweise von Dienstleistungen wie Forderungs- oder Risikomanagement. Unterschiedlichen Erhebungen zufolge können Online-Händler mit einer maßgeschneiderten Payment-Lösung ihren Umsatz um ein Vielfaches steigern.

Doch bei der Auswahl des Systems gilt es, verschiedene Schlüsselfaktoren genau zu prüfen, damit die Lösung toppt statt floppt. So müssen Zahlungsverfahren, Sicherheit, Transparenz und zahlreiche weitere Kriterien in die Waagschale geworfen werden. Die secupay AG hat die sieben wichtigsten Tipps in einem umfassenden Ratgeber zusammengefasst. Ein Auszug:

1. Hohe Flexibilität: Die Payment-Lösung muss dem Shop wie auf den Leib geschneidert sein. Sie sollte zum Business-Modell, der Unternehmensgröße und demnach zu den Branchenspezifika sowie dem Portfolio passen.

2. Einfache Integration: Das Payment-System sollte sich so einfach wie möglich einbinden lassen. Zur schnellen Integration empfehlen sich unter anderem fertige Shopmodule, die nahtlos ohne Programmieraufwand an den Online-Shop andocken können.

3. Transparentes Preismodell: Um nicht in die Kostenfalle zu tappen, sollten sich Betreiber im Vorfeld detailliert über die Kosten, die der Einsatz ihrer Payment-Lösung mit sich bringt, informieren. Transparenz seitens des Anbieters sollte hier an erster Stelle stehen.

4. Große Auswahl an Zahlarten: Verschiedene Studien belegen, dass in Deutschland nahezu die Hälfte aller abgebrochenen Online-Einkäufe mit dem Fehlen der gewünschten Bezahlart begründet ist. Daher ist es existenziell, dass das Payment-System in der Lage ist, dem Kunden möglichst alle beliebten Zahloptionen anzubieten.

5. Sicherheit bei Zahlungsausfällen: Der Payment-Anbieter kann den Kunden durch ganzheitliches Debitorenmanagement unterstützen und eine Zahlungsgarantie für Lastschrift, Kreditkarte und Rechnungskauf gewähren. Dies schafft Sicherheit und hohe administrative Entlastung.

6. Technologische Sicherheit: Die Prozesse der Datensicherheit und die Serverarchitektur des Payment-Anbieters sollten nach strengen PCI DSS-Vorgaben zertifiziert sein.

7. Guter Support: Insbesondere im Payment-Segment erwarten alle Beteiligten eine zügige und problemlose Abwicklung. Dazu zählt eine gute Erreichbarkeit des Dienstleisters über das Telefon, via E-Mail und über die Website sowie vieles mehr.
(secupay: ra)

eingetragen: 21.08.16
Home & Newsletterlauf: 28.09.16


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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.