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Verhaltensregeln für alle Privatanwender


Die wichtigste Regel im Kampf gegen Datenlecks sind Updates, Updates, Updates und das möglichst schnell
Privatanwender kennen grundlegende Cybersicherheits-Maßnahmen häufig nicht



Datenschutzverletzungen sind schon seit vielen Jahren ein Problem und die Nachrichten über Sicherheitslücken häufen sich mittlerweile. Trotzdem herrscht diesbezüglich oft Gleichgültigkeit. In den letzten Wochen sorgte der Diebstahl sensibler Kundendaten für Schlagzeilen. Aber wie können sich Anwender und Unternehmen davor schützen?

Die wichtigste Regel im Kampf gegen Datenlecks sind Updates, Updates, Updates und das möglichst schnell – das gilt insbesondere auch für Apps. Sicherheitslücken in Apps, die auf ein Gerät geladen werden, sind ein beliebtes Einfalltor für Hacker, um persönliche Daten zu entwenden. Diese Sicherheitslücken können jedoch nur so lange ausgenutzt werden, bis sie gepatcht sind. Leider aktualisieren nur wenige Anwender ihre Apps rechtzeitig und regelmäßig.

Diese drei Verhaltensregeln sollten alle Privatanwender befolgen:

>> Zwei-Faktor-Authentifizierung sollte, wenn möglich, für alle Online-Services genutzt werden.
>> Apps und Rechner innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden von Updates aktualisieren.
>> Starke Passwörter für Rechner, Smartphone und Tablet festlegen und diese auf keinen Fall weitergeben.

Allerdings halten sich immer noch viele Konsumenten nicht daran, aktualisieren Apps nicht und gehen nachlässig mit Passwörtern um. Hier sollten Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen. Natürlich verstärken sie in Anbetracht der zahlreichen Sicherheitsverletzungen ihre Schutzmaßnahmen. Unternehmen sollten zur Sicherheit der Kunden aber auch eine Vorbildfunktion einnehmen. Sie müssen zum einen umfassende Sicherheitsmaßnahmen bieten, zum anderen aber auch Kunden und Angestellten erklären, wie sich diese optimal vor Angriffen schützen können. Dazu müssen Unternehmen auch transparenter bezüglich etwaiger Sicherheitslücken und der eigenen Schutzmaßnahmen werden.

Solange IT-Sicherheit nicht zur Priorität in Unternehmen wird und Kunden diesbezüglich nicht beraten werden, droht die Gefahr, diese Kunden zu verlieren. Denn heutzutage heißt Kundenorientierung nicht nur gute Produkte zu bieten. Unternehmen müssen den Kunden auch zuhören und sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen ihnen nicht schaden.

Datenlecks stellen mittlerweile eine echte Bedrohung für unsere Wirtschaft, aber auch die Gesellschaft dar. Sich selbst zu schützen wird deshalb zur Verantwortung für jeden. Unternehmen müssen eine Vorbildfunktion für Cybersicherheit übernehmen und sicherstellen, dass Kundendaten angemessen geschützt sind. Aber auch Kunden und Angestellte stehen in der Verantwortung und sollten mit den grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen vertraut sein. (Tenable: ra)

eingetragen: 16.01.18
Newsletterlauf: 08.03.18


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Meldungen: Tipps & Hinweise

  • Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Bedrohungen

    Steigende Compliance-Anforderungen und europäische Richtlinien wie die DSGVO oder die NIS-Richtlinie für kritische Infrastrukturen haben die Umsetzung von Cybersecurity-Maßnahmen in Unternehmen bereits wesentlich vorangetrieben. Jedoch erfüllen Unternehmen häufig lediglich die Mindestanforderungen - während Angreifer über umfassende und ausgefeilte Möglichkeiten verfügen, sich Zugang zu Unternehmensnetzwerken zu verschaffen. Mittelständische Unternehmen, beispielsweise in der produzierenden Industrie oder im Gesundheitswesen, stehen im Fokus von Hackern: Mittels Ransomware-Angriffen können Cyber-Akteure ganze Produktionsstraßen lahm legen oder Krankenhäuser vom Netz nehmen. Insbesondere in diesen Branchen ist der Schaden nach einer Attacke besonders groß, da sie enorme wirtschaftliche Auswirkungen zur Folge haben und eine Vielzahl von Menschen betreffen. Für Hacker sind zudem vor allem mittelständische Unternehmen interessant, die wirtschaftlich erfolgreich sind, aber gleichzeitig nicht über die gleichen umfassenden Sicherheitsmaßnahmen verfügen wie große, börsennotierte Konzerne.

  • Nahezu kein Expertenwissen mehr benötigt

    Cyberkriminelle greifen mit gefälschten Rechnungen vermehrt Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland an. Das hat Proofpoint herausgefunden. Die Angreifer versenden dabei gefälschte Rechnungen, die als Köder verwendet werden oder aber die E-Mail beinhaltet einen Link zu einer Website, auf der das gefälschte Dokument zum Download zur Verfügung steht. Die Dokumente sind mit dem Remote Access Trojaner NanoCore infiziert. Laut Proofpoint enthalten Anhänge eine komprimierte ausführbare Datei (mit der Erweiterung ".Z"), während bösartige Links den Empfänger veranlassen, die auf onedrive.live.com gehostete Malware herunterzuladen.

  • Fünf Sofortmaßnahmen zur Systemhärtung

    Guardicore gibt Sicherheitsempfehlungen für das Support-Ende von Windows Server R2, Windows Server 2008 und Windows 7. Ab 14. Januar 2020 werden Nutzer dieser Microsoft-Betriebssysteme keine kostenlosen Sicherheitsupdates und Online-Aktualisierungen mehr erhalten. Ohne sicherheitsrelevante Updates sind die betroffenen IT-Systeme gegen neu entdeckte Schwachstellen nicht mehr geschützt. Zwar sind die genannten Betriebssysteme teilweise bereits über ein Jahrzehnt alt, aber Schätzungen zufolge ist allein Windows Server 2008/2008 R2 immer noch auf fast jedem dritten Server weltweit im Betrieb. Viele Organisationen können nicht auf aktuelle Betriebssystemversionen wechseln, weil sie komplizierten Gesetzes- und Zertifizierungsanforderungen unterliegen, oder einfach nicht das erforderliche Budget zur Verfügung haben. Gefragt sind deshalb Überbrückungslösungen - auch um zeitaufwendige Migrationsprozesse begleiten zu können.

  • Abfangen und Manipulieren von E-Mails

    Die E-Mail ist das Kommunikationsmittel Nummer eins. Unternehmen sind in der Pflicht, sich mit der E-Mail-Sicherheit zu beschäftigen, kommunizieren sie doch sowohl intern als auch extern. Nahezu täglich ist von Datenpannen und Datendiebstählen zu hören: Fremde verschaffen sich - zum Teil leider kinderleicht - Zugang zum internen Unternehmenssystem und greifen Daten ab oder manipulieren diese. Einfache, unverschlüsselte E-Mails stellen deshalb grundsätzlich eine Gefahr dar: Sie ähneln einer Postkarte, deren Inhalt jeder lesen kann. "Denn gehen E-Mails weder digital signiert noch verschlüsselt auf die Reise, können die Inhalte nicht nur ausspioniert, sondern auch manipuliert werden. Da Angriffe dieser Art in aller Regel nicht sicht- und nachweisbar sind, wird die E-Mail-Sicherheit leider nach wie vor oft stiefmütterlich behandelt. Wie oft und von wem E-Mails gelesen werden, kann ihnen niemand ansehen", warnt Patrycja Tulinska, Geschäftsführerin der PSW Group.

  • Neuer Standort und neue BC/DR-Strategie?

    Die Entfernung zwischen georedundanten Rechenzentren soll mindestens 200km betragen. So empfiehlt es das BSI seit diesem Jahr. Dies stellt viele Unternehmen vor Probleme, betrug die bisher empfohlene Distanz in der Vergangenheit doch gerade einmal fünf Kilometer. Diese geringe Distanz erlaubte es den Betreibern bisher, ihre Rechenzentren über HA-Systeme synchron zu spiegeln. Dies ist bei einem Abstand von 200km jedoch nicht mehr möglich: Die Latenz zwischen den Standorten ist einfach zu hoch, um Organisationen mit traditionellen Hochverfügbarkeits- und Backup-Lösungen gegen Systemausfälle zu schützen. Was können Unternehmen nun tun, um ihre IT etwa gegen logische Fehler oder Ransomware-Attacken abzusichern, um minimalen Datenverlust und kurze Ausfallzeiten zu garantieren? Der neue Mindestabstand, den das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) seit Dezember 2018 zwischen sich Georedundanz gebenden Rechenzentren empfiehlt, stellt in vieler Hinsicht eine Zäsur dar. Er stellt die Nutzung synchroner Spiegelung grundsätzlich infrage und hat damit einen direkten Einfluss darauf, wie Rechenzentren hierzulande betrieben werden. Wer eine "kritische Infrastruktur" betreibt, wird vom Gesetzgeber sogar dazu gezwungen der Empfehlung zu folgen. Und wer das Pech hat Teil eines Branchenverbandes zu sein, der den Empfehlungen des BSI folgt, wie etwa Mitglieder der Bankenbranche Bafin, haben ebenfalls keine Wahl. All diese Organisationen müssen auf die Entscheidung reagieren und den Abstand ihrer Rechenzentren auf mindestens 200km bringen.